Beratung
Das Themengebiet der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist sehr komplex. Erfahren Sie hier, welche Beratungen Sie von der Kanzlei Kolodzik erhalten können und welcher Nutzen für Sie und Ihr Unternehmen dabei entsteht.
- Lösungen zur Fachkräftesicherung
- Sanierung von Pensionszusagen
- bAV für Führungskräfte und Gesellschafter-Geschäftsführer
- bAV für die Belegschaft
- bAV für Kliniken
- Betreuung betrieblicher Altersversorgung
- Rechtsberatung und Mediation in der betrieblichen Altersversorgung
- Unterstützung bei bAV-Steuerprüfungen
- Beratung nach Stichworten
Werkzeuge
Die „Werkzeuge“ der betrieblichen Altersversorgung sind für den Laien unverständliche Fachbegriffe. Erfahren Sie hier, welche „Werkzeuge“ die Kanzlei Kolodzik hauptsächlich einsetzt, in welchen Beratungen diese zum Einsatz kommen und welchen Nutzen sie stiften können.
IHR ANSPRECHPARTNER

Herr Christian T. Kolodzik
Telefon: +49 (0)7131 88716-69
E-Mail: info@kanzlei-kolodzik.de
Kundenstimmen
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Eliminierung arbeitsrechtlicher Risiken & Vereinheitlichung bAV
Mit Hilfe der Kanzlei Kolodzik wurden arbeitsrechtliche Risiken eliminiert, die bAV vereinheitlicht, so dass der Klinikverbund somit zunehmend den allgemeinen eigenen hohen Qualitätsanforderungen in diesem Bereich gerecht werden kann.
R. OttKostengünstige Neugestaltung mit Rechtssicherheit & Schutz
Als ehemaliges Siemens-Tochterunternehmen mussten wir im Rahmen des Managements-Buy-outs die kostenintensive und kaum durchschaubare betriebliche Altersversorgung (bAV) in unserem Unternehmen fortführen. Mit Unterstützung der Kanzlei Kolodzik konnten wir dieses bAV-Konzept abbrechen und völlig neu gestalten.
F. HermannProblemlösungskompetenz und Verhandlungsstrategie
Uns war bewusst, dass die bestehenden PensionszusagenDie Pensionszusage (Synonym Direktzusage) ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.... weiterlesen für unser Unternehmen ein erhebliches Risikopotential darstellten und deshalb eingegriffen werden musste. Aufgrund der unklaren Rechtslage fand sich niemand, der sich die Überarbeitung zutraute. Schließlich hat sich die Kanzlei Kolodzik mit dem für unser Unternehmen zuständigen Betriebsstättenfinanzamt auf eine rechtlich zulässige Lösung verständigt.
J. Geißler