21.10.2014 | Arbeitsrecht
Das BAG hat mit einem Urteil über die Wahrung der Rügefrist nach § 16 BetrAVG entschieden. Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG hat der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem...21.10.2014 | Arbeitsrecht
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Belange des Versorgungsempfängers zu entscheiden. Das bedeutet, dass...