Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV)

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BETRIEBSVEREINBARUNGEN

 

Betriebsvereinbarungen sind inhaltlich wie Versorgungsordnungen zu betrachten.

Bei einer Versorgungsordnung handelt es sich um eine sogenannte Gesamtzusage, mit der der Arbeitgeber einseitig die Regeln der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Unternehmen festlegt.

Eine Betriebsvereinbarung kommt hingegen zum Einsatz, wenn im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden ist. Dieser handelt im Interesse der Arbeitnehmer gemeinsam mit der Geschäftsführung die Regeln der bAV aus. Das daraus resultierende Vertragswerk wird von beiden Parteien unterschrieben.

Allerdings ist das Recht zur Mitbestimmung des Betriebsrates in der betrieblichen Altersversorgung stark begrenzt. Die meisten Entscheidungen kann die Geschäftsführung des Unternehmens gegen den Willen des Betriebsrates durchsetzen. Denn schließlich muss das Unternehmen allein für die Risiken der bAV gerade stehen. Grundsätzlich sollte natürlich eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden.

 

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