Wenn man in der betrieblichen Altersversorgung von „Auslagerung“ spricht, sind immer Pensionsrückstellungen einer Bilanz gemeint, die aus der Bilanz teilweise oder vollständig herausgelöst werden sollen.

Ein Hauptgrund für die Auslagerung von Pensionszusagen ist die entgeltliche Übertragung der Versorgungsverpflichtung auf einen anderen Versorgungsträger, damit das ursprüngliche Unternehmen von der Verpflichtung weitestgehend befreit ist.

Weiterhin soll durch die Auslagerung insbesondere die Handelsbilanz bereinigt und damit die Kreditwürdigkeit bzw. das Rating des Unternehmens verbessert werden.

Es gibt verschiedene Formen der Auslagerung:

  1. Abfindung von Pensionszusagen
  2. Auslagerung von Pensionszusagen auf einen Pensionsfonds
  3. Auslagerung von Pensionszusagen auf eine Unterstützungskasse (Kostenguenstige Auslagerung von Pensionszusagen auf Unterstützungskassen)
  4. Übertragung auf eine andere GmbH

Neu: Auslagerung von Pensionszusagen Gesellschafter-Geschäftsführer

Kostengünstige Auslagerung Pensionszusagen