Die Direktzusage ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Grundlage ist die direkte (unmittelbare) Zusage des Arbeitgebers an Arbeitnehmer, eine bestimmte betriebliche Versorgungsleistung erbringen zu wollen.

Ein alternativer Begriff zur Direktzusage ist die Pensionszusage. Den Begriff Direktzusage finden Sie unter dem Synonym Pensionszusage ausführlich erläutert.