Als Zusage wird das Versprechen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bezeichnet, diesem eine betriebliche Versorgungsleistung zu gewähren. Zusage ist ein Oberbegriff, der im Betriebsrentenrecht angesiedelt ist.

Zu jeder Zusage gehört auch eine Zusageart (Synonym: Zusageform), die das Versorgungsversprechen genauer beschreibt.