Die Zusageart (Synonym: Zusageform) bezieht sich auf die genauere Beschreibung des betrieblichen Versorgungsversprechens. Daraus ergibt sich für den Arbeitnehmer der Leistungsanspruch und für den Arbeitgeber die Leistungsverpflichtung sowie eine mögliche Nachhaftung. Unterschieden wird zwischen

  • Leistungszusage
  • beitragsorientierter Leistungszusage
  • Beitragszusage mit Mindestleistung

Für jede diese Zusagearten gibt es verschiedene Finanzierungsformen.