Pensionszusagen

PENSIONSZUSAGE

Mit der Pensionszusage steht Unternehmen eine von zwei Möglichkeiten in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zur Verfügung, die ohne den Einsatz von Versicherungen auskommen. Dadurch kann die Pensionszusage attraktive betriebswirtschaftliche Nutzeffekte – wie z. B. eine Liquiditätserhöhung und Steuerersparnis – bieten.

Pensionszusagen als Fachkräftesicherungsinstrument

Aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten sind Pensionszusagen ein echtes Instrument der Mitarbeiterbindung in der bAV. Wer seinen Mitarbeitern ein ansprechendes Angebot unterbreiten möchte, der kommt um die Pensionszusage nicht herum.

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Pensionszusagen als Altersvorsorgeinstrument für Führungskräfte und Gelleschafter-Geschäftsführer

Für den Gesellschafter-Geschäftsführer stellt die Pensionszusage das flexibelste betriebliche Altersvorsorgeinstrument dar.

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Sanierungsbedürftige Pensionszusagen

Leider sind Pensionszusagen in der Vergangenheit in Verruf geraten.

Zu Unrecht! Falsche Einrichtung, fehlende Betreuung sowie ein nicht Verfolgen der Verpflichtungsentwicklung haben hauptsächlich zu den heutigen Problemen geführt.

Die Lösungen der Versicherungen und Banken versuchen die Probleme mit weiterem Geld des Kunden zu ertränken. Rechtliche und damit meist deutlich preiswertere Sanierungsmöglichkeiten werden von diesen Marktteilnehmern nicht angeboten.

 

EXPERTEN-TIPP

Neu: Auslagerung von Pensionszusagen – Sie können mit Hilfe einer Unterstützungskasse jederzeit aus dem Unternehmen ausgelagert werden. Richtig interessant wird es, wenn die Versorgungsberechtigten in den Ruhestand gehen oder sich bereits im Ruhestand befinden.

Betreuung bestehender Pensionszusagen

Für Unternehmen, die sich nicht der Verwaltung ihrer Pensionszusagen, sondern ihrem Kerngeschäft widmen wollen, übernehmen wir die Betreuung und sorgen für Sicherheit. Damit haben diese Unternehmen ihre Pensionszusagen in rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht im Griff.

 

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