Revolution der betrieblichen Altersversorgung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Revolution der betrieblichen Altersversorgung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Zum 01.01.2018 tritt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft.

Es teilt die betriebliche Altersversorgung in zwei Bereiche: Ab 2018 werden im bisherigen System der betrieblichen Altersversorgung einige Änderungen vorgenommen. Die Struktur der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland wird außerdem durch ein neues System – das sogenannte Sozialpartnermodell – ergänzt. Alte und neue Welt existieren ab 2018 parallel.

In diesem Artikel haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Presseinfo: Betriebliche Altersversorgung von Geschäftsführern

Presseinfo: Betriebliche Altersversorgung von Geschäftsführern

Die ohnehin schon komplizierten Regeln der betrieblichen Altersversorgung sind bei Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) noch komplexer. Im Gegensatz zur betrieblichen Altersversorgung von Angestellten in Form von Pensionszusagen, greifen bei Gesellschafter-Geschäftsführern nämlich grundsätzlich keine Sicherungsmechanismen.

Mit unserem kostenlosen Online-Tool können Geschäftsführer nun ganz leicht selbstständig Probleme in ihrer Pensionszusage identifizieren und nach Lösungen suchen.

Zu diesem Thema ist auch die folgende Presseinformation erschienen.