bAV für Kliniken
Sie sind Verantwortlicher einer medizinischen Einrichtung, wie z.B. einem Krankenhaus oder einer Klinik, und suchen nach einem Berater in der betrieblichen Altersversorgung? Sie brauchen außerdem Branchenkenner, da Sie Mitarbeiter haben, die dem öffentlichen Dienst zugehörig sind? Die Kanzlei Kolodzik verfügt auf diesem Gebiet über einen fundierten Erfahrungsschatz.
Durch unsere mehrjährige Zusammenarbeit mit diversen medizinischen Einrichtungen haben wir mittlerweile ein einzigartiges Know-how aufgebaut.
Vielfältige Tarifvertragslandschaft in Kliniken als Herausforderung.
Insbesondere große Krankenhäuser beschäftigen ein sehr heterogenes Personal. Neben dem medizinischen Fach- und Pflegepersonal mit den „High Potentials“ Chefärzten gibt es Servicekräfte wie z.B. Gastronomie- und Reinigungsmitarbeiter. Für sie gelten andere und ganz unterschiedliche Tarifverträge. Das sind beispielsweise der Tarifvertrag des Hotel- und Gaststättengewerbes, der Tarifvertrag Gebäudereinigung, der Tarifvertrag Zeitarbeit und für die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der Tarifvertrag öffentlicher Dienst. Werden diese Tarifverträge nicht berücksichtigt, sind arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen oder Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen (z.B. bei Entgeltumwandlung von Mindestlohn) vorprogrammiert.
Richtige Weichenstellung für künftige Steuerentlastung erforderlich.
Die Pflichtbeiträge an die Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes stellen Kliniken und Krankenhäuser vor besondere Herausforderungen:
Aktuell müssen Kliniken diese Beiträge größtenteils pauschal versteuern, was eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung darstellt. Laut einer Regelung im § 3 Nr. 56 des Einkommensteuergesetzes sollen diese Beiträge bis 2025 bis zu einer bestimmten Größenordnung von der Pauschalsteuer freigestellt werden. Diese Steuerentlastung werden die Kliniken jedoch nur erfahren, wenn sie in ihrer gesamten bAV-Ausgestaltung die Weichen schon heute in die richtige Richtung stellen.
Lassen Sie sich bei den Verhandlungen mit Ihrem Betriebsrat unterstützen!
In Kliniken und Krankenhäusern treffen wir vielfach auf Betriebsräte, mit denen die rechtlichen Regeln zur betrieblichen Altersversorgung in Form von Betriebsvereinbarungen abgestimmt werden müssen. Wir haben in diesen Gesprächen weitreichende Erfahrungen gesammelt und unterstützen Sie hier kompetent. Kommt es zu keiner Einigung, dann gestalten wir die bAV-Regeln so, dass kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gegeben ist.
Unsere spezielle betriebliche Altersversorgungsberatung für Kliniken kann hervorragend mit folgendem Beratungsangebot kombiniert werden:
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