IV C 5 – S 2334/13/10001
(veröffentlicht am 10.10.2013)
Die Freigrenze für Sachbezüge ist für Beiträge des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung des Arbeitnehmers (z. B. private Pflegezusatzversicherung und Krankentagegeldversicherung) nicht anzuwenden.