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Urteile aus dem Zivilrecht zur betrieblichen Altersversorgung

Urteile aus dem Zivilrecht

 

BGH: Ausgleichsreife eines Pensionskassenanrechts

Ausgleichsreife eines Anrechts bei einer Pensionskasse Zur Ausgleichsreife eines bei einer Pensionskasse erworbenen Anrechts, das der Arbeitnehmer nach seinem Ausscheiden aus dem Betrieb durch freiwillige Weiterversicherung ausgebaut hat. BGH-Urteil vom 22.10.2014,...

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BGH: bAV im Insolvenzfall des Arbeitgebers

Bezugsrecht aus betrieblicher Altersversorgung im Insolvenzfall des Arbeitgebers Erteilt der später in Insolvenz gefallene Arbeitgeber seinem Geschäftsführer in einem zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung geschlossenen Versicherungsvertrag ein eingeschränkt...

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Verständlicher Transfer komplexer Sachverhalte

Was aber auch wichtig ist und was Ihnen hervorragend gelingt: Sie verstehen es, anderen, die nichts damit zu tun haben, den komplexen Sachverhalt verständlich zu machen!

T. Carapali

Tupperware

Rundum geschützt

Ursprünglich sind wir davon ausgegangen, dass unsere Pensionszusagen alle in Ordnung sind und eine Begutachtung nicht notwendig ist. Überrascht mussten wir feststellen, dass es neben der Finanzierung einer Pensionszusage rechtliche Problemfelder gibt, die erheblich größere Konsequenzen nach sich ziehen können. So war unsere Altersversorgung z. B. nicht gegen Insolvenz geschützt. Mit Hilfe der Kanzlei Kolodzik haben wir unsere Risiken nun im Griff.

B. Schneider

Geschäftsführer, E.C.E. Brandschutz GmbH

Kompetente Beratung

Der Geschäftsführer unseres Unternehmens wurde auf Empfehlung eines Finanzdienstleisters von der Sozialversicherungspflicht befreit. Alternativ zur gesetzlichen Altersvorsorge wurden mit Billigung des Steuerberaters ein Zeitwertkonto und eine betriebliche Altersvorsorge eingerichtet. In einer nachfolgenden Steuer-Betriebsprüfung wurden die alternativen Vorsorgen vollständig aberkannt. Finanzdienstleister und Steuerberater schoben sich gegenseitig die Verantwortung zu. Wir hatten uns auf diese ‚Berater‘ verlassen und standen nun alleine im Regen. Mit der Kanzlei Kolodzik hatten wir erstmals jemanden an unserer Seite, der unsere Interessen gegenüber der Betriebsprüfung vertrat. Somit konnte zumindest ein Teil der Steuernachzahlung abgewendet werden.

J. Baur

Geschäftsführer, Baur Holzbau GmbH