Drei Praxisfälle aus der Kanzlei Kolodzik

Pensionszusage? Probleme gelöst.

Eine Pensionszusage kann zum Hindernis werden, wenn eine GmbH verkauft oder liquidiert werden soll. Doch auch für schwierige Ausgangssituationen lassen sich individuelle Lösungen finden.

Anhand von drei anonymisierten Praxisfällen zeigen wir, wie die Kanzlei Kolodzik bestehende Pensionsverpflichtungen erfolgreich gelöst hat – von der Abfindung einzelner Pensionszusagen bis zur Sicherung laufender Betriebsrenten.

Die Beispiele zeigen tatsächlich umgesetzte Lösungen. Welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen, hängt von den jeweiligen rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen ab.

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Goldene Spielfigur im Zentrum eines dunklen Labyrinths als Symbol für die Lösung komplexer Pensionszusagen.

Drei Praxisfälle: Lösungen für bestehende Pensionszusagen

Die folgenden Mandatsfälle zeigen, wie die Kanzlei Kolodzik in unterschiedlichen Situationen vorgegangen ist: beim Unternehmensverkauf mit anschließender GmbH-Liquidation, bei der Auflösung einer kostenintensiven Rentner-GmbH und beim Umgang mit teilweise insolvenzgeschützten Pensionszusagen.

Jedes Fallbeispiel beschreibt die konkrete Ausgangssituation, den gewählten Lösungsweg und das tatsächlich erreichte Ergebnis.

Praxisfall 1

Nach geglücktem Asset-Deal: Wie die Meyer GmbH mit 40-jährigen Geschäftsführern und 73-jährigem Vater die Liquidation trotz Pensionszusagen stemmte.

Die Ausgangssituation
Die Meyer GmbH, geführt von den Brüdern E. und R. Meyer, stand vor einem großen Wendepunkt. Ein attraktives Angebot zum Verkauf des Unternehmens über einen Asset-Deal lag auf dem Tisch.

Problem Pensionszusagen
Beide Brüder waren um die 40 Jahre alt und hatten Pensionszusagen, die mittels Entgeltumwandlung finanziert wurden.

Zusätzlich zum Versorgungsbedarf der Brüder gab es noch den Vater H. Meyer, den ehemaligen Firmengründer, zu berücksichtigen. Mit 73 Jahren bezog er bereits eine arbeitgeberfinanzierte Pension von rund 4.000€ monatlich.

Mit dem Verkauf des operativen Geschäfts und der anschließenden Liquidation der Meyer GmbH, standen die Pensionszusagen der Brüder und des Vaters vor einer ungewissen Zukunft. Die Kosten einer Rentner-GmbH, die die Pensionsverpflichtungen weitertragen müsste, waren für die Brüder nicht tragbar.

Lösung:
Um die Herausforderungen zu bewältigen, wurde ein mehrstufiges Konzept entwickelt:

1. Abfindung der Pensionszusagen der Brüder:

Die Pensionszusagen der Brüder E. und R. Meyer wurden aufgrund der Liquidation gesetzeskonform abgefunden.

Da die Versorgungszusagen bereits eine Abfindungsmöglichkeit im Falle einer Liquidation oder sonstigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses beinhalteten, konnte dies relativ unkompliziert durchgeführt werden. Die Abfindung erfolgte in Form eines Einmal-Kapitals, dessen Höhe unter Berücksichtigung verschiedener Wertansätze ermittelt wurde.

2. Weiterführung der Rente für Vater H. Meyer:

Die Situation von Vater H. Meyer war komplexer. Seine Rente von 4.000€ monatlich sollte weiterhin sichergestellt werden, ebenso die 60%ige Hinterbliebenenrente für seine Frau. Da zwei Rückdeckungsversicherungen bereits 2.500€ monatlich an Rente zahlten, war eine Abfindung nicht möglich, da diese Versicherungen keine Kapitaloption mehr hatten.

3. Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger:

Um die Pensionsverpflichtungen der Meyer GmbH zu eliminieren und gleichzeitig die Rente für Vater H. Meyer zu sichern, wurde ein innovatives Konzept zur Auslagerung entwickelt. Die beiden bestehenden Rückdeckungsversicherungen wurden auf einen externen Versorgungsträger übertragen, wodurch die lukrativen Konditionen dieser Policen erhalten blieben.

Zusätzlich wurde dem externen Versorgungsträger ein weiterer Betrag zugewiesen, um eine neue Rückdeckungsversicherung für Vater H. Meyer abzuschließen. Diese neue Versicherung deckte die verbleibende Finanzierungslücke von 1.500€ monatlich ab.

4. Steuerliche Vorteile durch sofortige Abzugsfähigkeit

Die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen hatte einen zusätzlichen Vorteil: Sowohl die Aktivwerte der Rückdeckungsversicherungen als auch der Liquiditätsbetrag für die neue Rückdeckungsversicherung des Vaters waren sofort steuerlich absetzbar. Dies führte zu einer erheblichen Steuerersparnis von über 50.000€ für die Meyer GmbH, die mit dem Verkaufserlös aus dem Asset-Deal verrechnet werden konnte.


– Erfolgreiche Liquidation und enorme Steuerersparnis –

Durch die geschickte Auslagerung der Pensionsverpflichtungen und die innovative Nutzung von Rückdeckungsversicherungen erreichte die Meyer GmbH ihr Ziel:

  • Die Pensionszusagen der Brüder und Ihres Vaters konnten gesetzeskonform abgelöst werden.
  • Daraufhin stand der erfolgreichen Liquidation des Unternehmens nichts mehr im Wege.
  • Vater H. Meyer erhielt weiterhin seine sichere Rente.
  • Die Verwaltungsgebühren für die Rente wurden auf ein geringes Niveau gesenkt.
  • Durch die Steuerersparnis von über 50.000€ konnte die GmbH ihre Steuerlast aus dem Veräußerungserlös deutlich senken.

Ergebnis:
Dieses Fallbeispiel zeigt, wie durch eine sorgfältige Planung und die Nutzung innovativer Konzepte selbst komplexe Herausforderungen wie die Liquidation eines Unternehmens mit Pensionsverpflichtungen erfolgreich gemeistert werden können.

Die Meyer GmbH konnte durch die Auslagerung ihrer Pensionsverpflichtungen nicht nur ihre finanziellen Ziele erreichen, sondern gleichzeitig die Betriebsrenten-Zukunft ihres Gründers sichern.

Praxisfall 2

GmbH-Liquidation mit 73: Pensionszusage ausgelagert, Kosten gesenkt und Steuern gespart!

Hohe Kosten – Die Ausgangssituation
Herr Müller, ein 73-jähriger Betriebsrentner, sah sich mit einem Problem konfrontiert: Seine Betriebsrente aus der Pensionszusage war mit 1.800 € monatlich relativ gering, während die GmbH, die nur noch als Rentner-GmbH fungierte, jährlich hohe Kosten von rund 5.000 € verursachte.

Diese Kosten, die vor allem durch ein großes Wertpapierdepot und den Verwaltungsaufwand entstanden, waren dem Rentner unverhältnismäßig hoch, da die Kosten für die GmbH mehr als zwei Monatsrenten ausmachten.

Lösung durch Auslagerung der Pensionszusage und Liquidation der GmbH
Um die Belastung zu reduzieren und seinen Lebensabend zu vereinfachen, entschied sich Herr Müller, die GmbH zu liquidieren.
Vorab musste die Pensionszusage aus der GmbH eliminiert werden. Aufgrund unserer Beratung entschied sich Herr Müller, die Pensionszusage auf einen externen Versorgungsträger auszulagern.

Dies ermöglichte es, die GmbH von der Versorgungspflicht zu befreien und die Voraussetzungen für die Liquidation zu schaffen.
Durch die Auslagerung der Pensionszusage entstand ein steuerlicher Buchverlust, der die Steuerlast, die durch die Auflösung der Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz verursacht wurde, mehr als kompensierte. Erst dieses negative steuerliche Ergebnis ermöglichte es dem Gesellschafter und Betriebsrentner, während der Liquidation ausgeschüttete Kapitalrücklagen steuerfrei zu vereinnahmen.


– Vorteile der Liquidation für Herrn Müller –

Die Liquidation der GmbH brachte Herrn Müller mehrere Vorteile:

  • Deutliche Kosteneinsparung: Durch die Auflösung der GmbH entfielen die jährlichen Kosten von 5.000 €.
  • Zeitersparnis: Der zeitaufwendige Verwaltungsaufwand für die GmbH gehörte der Vergangenheit an.
  • Steuerfreier Kapitalzufluss: Durch das negative steuerliche Ergebnis der GmbH profitierte Herr Müller von einem steuerfreien Kapitalzufluss.
  • Vereinfachter Lebensabend: Die Liquidation der GmbH ermöglichte es Herrn Müller, seinen Lebensabend unbeschwerter und sorgenfreier zu genießen.

Fazit
Die Auslagerung der Pensionszusage und die anschließende Liquidation der GmbH waren für Herrn Müller die richtige Entscheidung. Durch diese Maßnahmen konnte er seine Kosten deutlich senken, Zeit sparen und von einem steuerfreien Kapitalzufluss profitieren.

Praxisfall 3

Ehepaar befreit sich von GmbH-Last durch geschickte Lösung für Pensionszusagen, die teilweise beim PSV abgesichert sind.

Ein Ehepaar, beide Geschäftsführer einer GmbH, stand vor einem Problem
Nach gescheiterter Unternehmensnachfolge wollten sie sich von den Kosten und der Verwaltung der GmbH befreien. Die Pensionszusagen, teilweise der gesetzlichen Insolvenzsicherungspflicht durch den Pensionssicherungsverein (PSV) unterliegend, machten den Unternehmen einen Strich durch die Rechnung.

Das Problem
Insolvenzgeschützte Pensionszusagen verpflichten zur Zahlung von Insolvenzbeiträgen an den PSV. Solange Versorgungsanwartschaften bestehen, kann die GmbH nicht liquidiert werden, da der PSV immer einen Ansprechpartner benötigt.

Die Lösung
Die Pensionszusagen wurden für beide Versorgungsberechtigte auf einen externen Versorgungsträger ausgelagert. Dies erfolgte weitestgehend steuerneutral.


– Die Umwandlung in eine GbR brachte gleich mehrere Vorteile mit sich –

  • GmbH in GbR umgewandelt:
    Ohne Steuerbelastung für die Versorgungsberechtigten.
  • Kosteneinsparungen:
    Die Kosten für die GmbH-Verwaltung entfielen komplett.
  • Keine GbR-Kosten:
    Da in der GbR keine Einnahmen oder Ausgaben zu verbuchen waren, entstanden auch hier keine Kosten.
  • Gesicherte Rente:
    Die Rentenzahlung erfolgte weiterhin zuverlässig durch den externen Versorgungsträger.

Zusammenfassung
Durch die clevere Auslagerung der Pensionszusagen und die Umwandlung der GmbH in eine GbR konnte das Ehepaar die GmbH-Last abwerfen, ohne die Rentenansprüche zu gefährden. Die GbR verursachte zudem keine laufenden Kosten, sodass das Ehepaar sich entspannt auf seinen Ruhestand konzentrieren konnte.

Fazit: Unterschiedliche Ausgangslagen, unterschiedliche Lösungen

Die drei Praxisfälle zeigen, dass bei Pensionszusagen nicht immer derselbe Weg zum Ziel führt. Nach dem Asset Deal der Meyer GmbH wurden die Zusagen der Brüder abgefunden und die Rente ihres Vaters über einen externen Versorgungsträger weitergeführt. Herr Müller konnte nach der Auslagerung seiner Pensionszusage die kostenintensive Rentner-GmbH liquidieren. Im dritten Fall wurden die Pensionszusagen eines Ehepaars ausgelagert und die GmbH in eine GbR umgewandelt.

Ob eine Abfindung, Auslagerung oder Umwandlung möglich und sinnvoll ist, hängt von den konkreten Versorgungszusagen, den wirtschaftlichen Verhältnissen sowie den rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen ab. Das muss für jede Gesellschaft einzeln geprüft werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Auslagerung von Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer .

Weitere Fallbeispiele in Kürze

Aktuell arbeiten wir intensiv an der Erstellung weiterer Fallbeispiele zur Auslagerung von Pensionszusagen. Aufgrund der hohen Nachfrage und einer Vielzahl von laufenden Auslagerungsprojekten, benötigt dies etwas mehr Zeit als ursprünglich geplant.

Stehen Sie vor einer ähnlichen Herausforderung?

Eine bestehende Pensionszusage kann den Verkauf oder die Liquidation einer GmbH erschweren. Auch bei laufenden Betriebsrenten können sich Fragen zur weiteren Gestaltung stellen.

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