Risiken in der bAV für Arbeitgeber – Haftungsbeispiele aus der Praxis
Nachschusspflicht des Arbeitgebers bei vorzeitiger Kündigung
Die XY GmbH hatte 2002 für ihren Mitarbeiter Herrn S. eine betriebliche Altersversorgung mittels Entgeltumwandlung eingerichtet, in die Herr S. bis zum Ende des Dienstverhältnisses (2005) in Summe 6.200 Euro eingezahlt hatte. Beim Ausscheiden erhielt Herr S. von der XY GmbH den Rückkaufswert der Versicherung i. H. von ca. 660 Euro als Abfindung. Herr S. verklagte daraufhin die XY GmbH auf Zahlung des Differenzbetrages i. H. von 5.540 Euro; ein Betrag der durch Abschluss- und Verwaltungskosten und ungünstiger Versicherungsentwicklung aufgebraucht worden war. Vor Gericht bekam Herr S. Recht und die XY GmbH musste diesen Betrag an Herrn S. zahlen.
BAG, Urteil vom 15. September 2009 – Az. 3 AZR 17/09
AG muss Rentenerhöhungen zahlen, wenn die Versicherung nicht in der Lage ist
Die Arbeitnehmer der XY GmbH waren bereits einige Jahre im Ruhestand und erhielten die Betriebsrente ihres ehemaligen Arbeitgebers von dessen Pensionskasse. Aufgrund schlechter Kapitalanlageentwicklung war die Pensionskasse ab 2008 nicht mehr in der Lage, die vertraglich zugesicherten Rentenerhöhungen durchzuführen. Vor Gericht konnten die Rentner erwirken, dass die XY GmbH für die Pensionskasse einspringen und die mehreren 10.000 Euro umfassenden Rentenerhöhungen leisten musste.
BAG Urteil vom 30. September 2014 – 3 AZR 617/12
Hess. LAG, Urteil vom 3. März 2010 – 8 Sa 187/09
Bei Minderleistung der Versicherung steht der Arbeitgeber ein
Bei ihrem Diensteintritt 2001 in die XY Steuerberatung wurde der fondsgebundene Direktversicherungsvertrag von Frau W. übernommen. Als sie 2009 65-jährig in den Ruhestand ging, fiel aufgrund der damals schlechten Wirtschaftslage die Leistung ihrer Direktversicherung um 11.300 Euro geringer aus, als vertraglich vereinbart. Da die XY Steuerberatung durch die Übernahme dieser Versicherung voll in die Pflichten dieses Vertrages eingetreten war, blieb ihnen nichts anders übrig, als die Differenz an Frau W. zu begleichen.
Trotz Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Arbeitgeber für die Berufsunfähigkeitsrente einstehen
Die betriebliche Altersversorgung der XY AG sah im Falle einer Berufsunfähigkeit von Herrn M. eine Berufsunfähigkeitsrente i.H. von mtl. 2.000 Euro vor. Als Herr M. schließlich 2011 aufgrund eines Sportunfalls berufsunfähig wurde, verweigerte die abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung. Grund der Verweigerung sind nach Ansicht der Versicherung Falschangaben bei den vorvertraglichen Gesundheitsfragen. Herr M. und die XY AG sind nicht dieser Ansicht, so dass bis heute die XY AG mit eigenen Kosten gegen den Versicherer auf Zahlung der Leistung prozessiert. Unabhängig davon, ob ggf. die Versicherung noch leisten wird, die XY AG muss laut vertraglicher Vereinbarung die Berufsunfähigkeitsrente selbst zahlen.
Doppelte Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers wegen Falschberatung in der bAV
Bei der Bauunternehmen Jürgen H. wandelten einige der gewerblichen Mitarbeiter Entgelt zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung um. Bei einer Sozialversicherungsprüfung wurde festgestellt, dass die Mitarbeiter tarifliche Entgelte für die Umwandlung verwendet haben, was jedoch laut des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages nicht zulässig war. In Konsequenz musste das Bauunternehmen alle auf die bisherigen Entgeltumwandlungen ersparten Sozialversicherungsentgelte (mittlerweile mehrere 1.000 Euro) nachzahlen, ohne jedoch die Versorgungszusagen widerrufen zu können und blieb damit auf den zusätzlichen Kosten sitzen.
Verletzung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz als Arbeitgeber-Risiko
Herr K. war genau wie Kollege Z. als Unternehmensberater mit identischem Aufgabengebiet bei der Unternehmen Erfolg GmbH beschäftigt. Im Gegensatz zu Herrn K. war Herr Z. mit einer großzügigen betrieblichen Altersversorgungszusage ausgestattet. Kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand erfuhr Herr K. von dieser betrieblichen Versorgungszusage des Kollegen Z. und forderte unter Berufung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) selbiges vom Arbeitgeber ein. Die Unternehmen Erfolg GmbH wehrte sich zunächst gegen diese Forderung, musste sich dann jedoch einem Gerichtsurteil beugen und für Herrn K. die betriebliche Altersvorsorge nachfinanzieren.
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Arbeitgeberhaftung auch bei versicherungsvertraglicher Lösung
Das Fazit vorab Der vielfach verbreiteten und irrigen Annahme, dass Arbeitgeber sich durch den Einsatz der versicherungsvertraglichen (auch versicherungsförmig genannten) Lösung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Durchführungsweg Direktversicherung einer...
Expertenstatus
Im Rahmen einer Unternehmensveräußerung haben wir unsere Zeitwertkonten und PensionszusagenDie Pensionszusage (Synonym Direktzusage) ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.... auf einen Pensionsfonds auslagern müssen. Mit Hilfe der professionellen Unterstützung der Kanzlei Kolodzik ist uns dieser komplexe Vorgang schließlich gelungen. Der Expertenstatus der Kanzlei Kolodzik wurde durch unseren Wirtschaftsprüfer und auch von dem Wirtschaftsprüfer der Käuferseite unterstrichen.
Rundum geschützt
Ursprünglich sind wir davon ausgegangen, dass unsere Pensionszusagen alle in Ordnung sind und eine Begutachtung nicht notwendig ist. Überrascht mussten wir feststellen, dass es neben der Finanzierung einer PensionszusageDie Pensionszusage (Synonym Direktzusage) ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.... rechtliche Problemfelder gibt, die erheblich größere Konsequenzen nach sich ziehen können. So war unsere Altersversorgung z. B. nicht gegen Insolvenz geschützt. Mit Hilfe der Kanzlei Kolodzik haben wir unsere Risiken nun im Griff.
Spezialisiertes Rechtsgebiet
Nach der Trennung von unserem Geschäftsführer gab es noch einige Dinge aufzuarbeiten, dazu gehörte die ihm erteilte Pensionszusage. Allerdings waren uns der tatsächliche Wert der Versorgungsverpflichtung sowie unsere Handlungsalternativen nicht bekannt. Unser Anwalt konnte uns nur bedingt weiterhelfen. Dieser empfahl uns schließlich, die Kanzlei Kolodzik als Experten auf diesem spezialisierten Rechtsgebiet hinzuziehen.
Mit Hilfe der Kanzlei Kolodzik konnten wir den Wert der Pensionsverpflichtung einschätzen und schließlich ein für uns zufriedenstellendes Ergebnis mit unserem ehemaligen Geschäftsführer erzielen.