bAV Risiken Arbeitgeber

Risiken in der bAV für Arbeitgeber

Die meisten Arbeitgeber halten betriebliche Altersversorgung für ein Versicherungsthema, mit dem sie recht wenig zu tun haben. Aber das Gegenteil ist der Fall! Arbeitgeber sind in der Nachhaftung, wenn der Versorgungsträger bzw. die Versicherung die versprochene Leistung nicht erbringen kann. Nachfolgend eine Auswahl von Fakten:

bAV Risiken für Arbeitgeber

bAV-Arbeitgeberhaftung von Gesetzes wegen

Erfahren Sie am Beispiel der Kölner Pensionskasse, warum Sie als Arbeitgeber für die betriebliche Altersversorgung einstehen müssen.

Übersicht der Haftungsrisken für Arbeitgeber

Haftungsbeispiele aus der Praxis

In unserer Beratungspraxis haben wir schon einige Haftungsfälle von Arbeitgebern erlebt. Lesen Sie hier eine Auswahl von Arbeitgeberhaftungsfällen aus der Praxis.

Augen auf bei der Wahl des bAV Beraters.

Augen auf bei der Wahl des bAV-Beraters

Der Hauptgrund, weswegen Unternehmen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) Probleme haben und Haftungsrisiken ausgesetzt sind, ist die falsche bzw. unüberlegte Beraterauswahl. Erfahren Sie hier, worauf Sie bei der Beraterauswahl achten sollten.

Falschberatung durch den bAV-Berater

Beispiel mögliche Falschberatung durch bAV-Berater

Manche Gesetzesvorgaben bereiten den Boden für eine Falschberatung durch den bAV-Berater. Eine Versorgungsordnung als Pflichtenheft i.V.m dem richtigen Berater hilft, solche unnötigen Arbeitgeberrisiken zu vermeiden. 

Fakes News -Falsche Beratung

Arbeitgeberhaftung aufgrund der Fake-News des bAV-Beraters

Unseriöse bAV-Berater verbreiten „Fake-News“, um Unternehmen und Mitarbeiter zum bAV-Abschluss zu verleiten. Wir haben einen solchen Fall untersucht. Hätten Sie bei dieser Präsentation als Arbeitgeber bemerkt, dass Sie mit Falschinformationen manipuliert werden?!

bAV_Risiken für Arbeitgeber Schutzmöglichkeiten

Versicherungsvertragliche Lösung enthaftet nicht!

2020: Von der sogenannten „versicherungsvertraglichen Lösung“ glaubten viele, inklusive der Fachwelt, dass sie Arbeitgeber von der bAV—Haftung erheblich entlasten kann. Das tut sie jedoch nicht! Das ist ein weiterer Beleg dafür: In der bAV kommt es manchmal anders, als man dachte!

bAV Risisken Arbeitgeber

Neues Arbeitgeberrisiko droht?!

2021: Die anhaltende Niedrigzinsphase beschert Arbeitgebern neue potentielle bAV-Haftungsrisiken.

Schutz vor Haftungsrisiken

Schutz vor Haftungsrisiken in der bAV

Lesen Sie hier, wie Sie sich vor Haftungsrisiken in der bAV zumindest teilweise schützen können.

Wir schützen Sie vor Haftungsrisiken
Expertenstatus

Im Rahmen einer Unternehmensveräußerung haben wir unsere Zeitwertkonten und Pensionszusagen auf einen Pensionsfonds auslagern müssen. Mit Hilfe der professionellen Unterstützung der Kanzlei Kolodzik ist uns dieser komplexe Vorgang schließlich gelungen. Der Expertenstatus der Kanzlei Kolodzik wurde durch unseren Wirtschaftsprüfer und auch von dem Wirtschaftsprüfer der Käuferseite unterstrichen.

C. Wirth

Geschäftsführer, TQM

Rundum geschützt

Ursprünglich sind wir davon ausgegangen, dass unsere Pensionszusagen alle in Ordnung sind und eine Begutachtung nicht notwendig ist. Überrascht mussten wir feststellen, dass es neben der Finanzierung einer Pensionszusage rechtliche Problemfelder gibt, die erheblich größere Konsequenzen nach sich ziehen können. So war unsere Altersversorgung z. B. nicht gegen Insolvenz geschützt. Mit Hilfe der Kanzlei Kolodzik haben wir unsere Risiken nun im Griff.

B. Schneider

Geschäftsführer, E.C.E. Brandschutz GmbH

Spezialisiertes Rechtsgebiet

Nach der Trennung von unserem Geschäftsführer gab es noch einige Dinge aufzuarbeiten, dazu gehörte die ihm erteilte Pensionszusage. Allerdings waren uns der tatsächliche Wert der Versorgungsverpflichtung sowie unsere Handlungsalternativen nicht bekannt. Unser Anwalt konnte uns nur bedingt weiterhelfen. Dieser empfahl uns schließlich, die Kanzlei Kolodzik als Experten auf diesem spezialisierten Rechtsgebiet hinzuziehen.

Mit Hilfe der Kanzlei Kolodzik konnten wir den Wert der Pensionsverpflichtung einschätzen und schließlich ein für uns zufriedenstellendes Ergebnis mit unserem ehemaligen Geschäftsführer erzielen.

M. Glowacki

Gesellschafterin, Schradenmilch GmbH