Schutz vor Haftungsrisiken - bAV

bAV – Schutz vor Haftungsrisiken

Der Staat schreibt Ihnen die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge vor. Diese lästige Pflicht stört Sie jedoch bei der Erreichung Ihrer unternehmerischen Ziele. Erfahren Sie hier, wie Sie diese Aufgabe auslagern, sich vor Schaden schützen und rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Ein Erläuterungsvideo des BRBZ (Quelle: youtube.de):

Lassen Sie es zu, dass fremde Dritte für Sie Verträge abschließen?

Normalerweise beauftragen Unternehmen einen ihnen bekannten Finanzdienstleister mit der Umsetzung der bAV.
 
Dabei verkennen die Unternehmen, dass sie einen Dritten mit ihren Arbeitnehmern Verträge abschließen lassen, für die sie voll einstehen müssen (siehe dazu auch unsere Ausführung zum Werkzeug „Versorgungsordnungen“). Dem Finanzdienstleister werden keine Vorgaben gemacht, was er zu tun und zu lassen hat. Alles geschieht im Rücken des Unternehmers. Die möglichen negativen Folgen spürt das Unternehmen meist erst viele Jahre später (Lesen Sie hier mehr zum Thema „Risiken der betrieblichen Altersversorgung und die Möglichkeiten der Kontrolle für den Arbeitgeber“).

Haftungsrisiken aus den Interpretationsspielräumen des Betriebsrentenrechtes.

Bei der Pflicht zur Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung hat der Gesetzgeber den Unternehmen zumindest die Entscheidung überlassen, welche Risiken sie in welcher Höhe eingehen wollen. Unternehmen machen häufig von diesem Bestimmungsrecht keinen Gebrauch. Allerdings wundern sich viele über in der Folge entstandene Schäden (Haftungsbeispiele).

Die Lösung: Das selbstregulierende bAV-Sicherheitskonzept.

Mit den Werkzeugen „Versorgungsordnung“ oder „Betriebsvereinbarung“ schließen Sie mit uns die Regelungslücken des Betriebsrentengesetzes. Sie entscheiden, welche Risiken Sie eingehen wollen oder nicht.

Unser gemeinsames Arbeitsergebnis wird schließlich dem Finanzdienstleister als sein Pflichtenheft weitergegeben, an dessen Vorgaben er sich unbedingt halten muss. Wählt er vom Pflichtenheft abweichende, für Ihr Unternehmen risikovollere bAV-Lösungen, so muss er bei einem eintretenden Schaden für die Kosten einstehen.

Das selbstregulierende bAV-Sicherheitskonzept

Unsere betriebliche Altersversorgungsberatung für die Belegschaft kann hervorragend mit folgendem Beratungsangebot kombiniert werden:

 

IHR ANSPRECHPARTNER

Christian T. Kolodzik
Herr Christian T. Kolodzik
Telefon: +49 (0)7131  88716-69
E-Mail: info@kanzlei-kolodzik.de

NEWS

Kompetente InteressensvertretungV

Zur Vorbereitung einer reibungsarmen Unternehmensnachfolge haben wir unsere Pensionszusagen aus dem Unternehmen ausgelagert. Im Vorfeld hatten wir 10 Experten aus dem Finanzdienstleistungssektor befragt und 12 beste Lösungsvorschläge erhalten… Die Kanzlei Kolodzik hat uns aus dieser Misere heraus geholfen und unsere Interessen gegenüber den Anbietern vertreten und den Auslagerungsprozess rechtssicher durchgeführt.

Dr. K. Scheibe

Geschäftsführer , Schöpstal Maschinenbau GmbH

Unser erster Ansprechpartner in der bAV

Für mich ist Herr Kolodzik ein absoluter Experte im Sachgebiet der betrieblichen Altersversorgung. Bei allen kniffligen Fragen zu diesem Thema ist er unser erster Ansprechpartner.

Herr Siegmann

Vorstand und Steuerberater, Lehleiter und Partner AG

Verständlicher Transfer komplexer Sachverhalte

Was aber auch wichtig ist und was Ihnen hervorragend gelingt: Sie verstehen es, anderen, die nichts damit zu tun haben, den komplexen Sachverhalt verständlich zu machen!

T. Carapali

Tupperware