Betriebliche Altersversorgung Gesellschafter-Geschäftsführer
Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für (fast) jeden Gesellschafter-Geschäftsführer sinnvoll.
Denn Gesellschafter-Geschäftsführer sind eine privilegierte Personengruppe. Durch ihre Doppelfunktion als Unternehmer und Mitarbeiter des Unternehmens können sie sich selbst eine betriebliche Altersversorgung genehmigen, die ein fremder Geschäftsführer so nie erhalten würde.
Richtig eingerichtet, ist die GGF-Versorgung eine hochrentable, steuerlich geförderte Altersvorsorge, die sich flexibel an Lebenssituationen anpassen kann, insolvenzsicher ist und für das Unternehmen keine Belastung darstellt.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Einzigartige betriebliche Altersversorgung für Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer einrichten
✓ Erhalten Sie aus Ihrer betrieblichen Altersversorgung (bAV) bis zu 50% mehr Rente, als Ihnen ein Versicherer zahlen würde.
✓ Schaffen Sie sich Ihr eigenes, steuerfreies, (fast) frei vererbbares Vorsorgekonto.
✓ Diese betriebliche Altersversorgung belastet Ihr Unternehmen nicht. Keine Bilanzberührung und keine Probleme beim Unternehmensverkauf.
✓ Ihre Versorgung ist zu 100% gegen Unternehmensinsolvenz geschützt.
✓ Nutzen Sie die meisten Vorteile einer PensionszusageDie Pensionszusage (Synonym Direktzusage) ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.... More, ohne die Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.
✓ Verschiedene, steueroptimierte Auszahlungsmöglichkeiten verschaffen Ihnen Flexibilität je nach Lebenssituation.
Als Kanzlei Kolodzik hangeln wir uns gemeinsam mit Ihnen durch dieses bAV-Dickicht und finden den richtigen und dauerhaft belastbaren Weg für Ihre betriebliche Altersvorsorge. (Hier geht es zu unseren bAV-Konzepten)
Dabei helfen uns z. B. nachfolgende Fragen, die im Beratungsprozess geklärt werden:
- Ist Ihnen eine hohe staatliche Förderung Ihrer Altersversorgung wichtig?
- Legen Sie Wert auf eine Vererbbarkeit Ihres Versorgungskapitals?
- Soll Ihre Altersversorgung neben einer Rente auch eine Einmalkapitalauszahlungsmöglichkeit oder „Zufluss in Teilzahlungen“ haben?
- Wie wichtig sind Ihnen flexible Anlagemöglichkeiten?
- Wollen Sie selbstbestimmt investieren?
- Soll Ihre Altersvorsorge fast allein wie auf Schienen laufen oder sind Sie auch bereit mehr Verwaltungsaufgaben zu übernehmen?
- Können Sie sich als Anlage auch klassische und/oder innovative Rentenversicherungen (allgemein oder auch nur zur Risikostreuung), z. B. mit ETF`s, vorstellen?
- Wollen Sie die Möglichkeit haben, Ihr Vorsorgevermögen z. B. bei betriebswirtschaftlichen Engpässen Ihres Unternehmens als Liquiditätsreserve oder Sicherheit verwenden zu können? Oder um das Bilanzbild positiver darstellen?
- Wie wichtig sind Ihnen flexible Einzahlungsmöglichkeiten? (z. B. könnten Sie Tantiemen verwenden, die Sie gerade privat nicht brauchen oder Sie investieren nur dann in Ihre Altersversorgung, wenn Ihr Unternehmen genug Liquidität hat)
- Darf diese betriebliche Altersversorgung als Passiv-Posten in Ihrer Bilanz auftauchen?
- Legen Sie Wert darauf, dass die Altersvorsorge kein Hindernis bei Ihrer Unternehmensnachfolge darstellt?
bAV für Gesellschafter Geschäftsführer im Fokus des Finanzamtes
Wir sorgen dafür, dass die betrieblichen Versorgungsvereinbarungen vor dem strengen Auge des Finanzamtes bestehen. Darüber hinaus können Sie sich sicher sein, dass sich Ihre betriebliche Altersvorsorge-Investition für Sie wirtschaftlich lohnt.
Betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer werden durch das Finanzamt besonders kritisch geprüft. Denn Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) sind in Deutschland bei der Ausgestaltung ihrer Altersversorgung eine privilegierte Personengruppe.
Warum gehören Gesellschafter-Geschäftsführer zu dieser Personengruppe?
Normale Arbeitnehmer müssen ihren Chef um eine betriebliche Altersversorgung bitten. Hierbei treffen unterschiedliche Interessen aufeinander. Der Arbeitnehmer möglichst viel Altersvorsorge und der Unternehmer möchte möglichst wenig ausgeben.
Diese Interessensgegensätze hat der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht. Er ist Unternehmer und Arbeitnehmer in Personalunion. Diese Tatsache lässt sich mit einem Beispiel gut erklären:
Der Gesellschafter-Geschäftsführer setzt sich in seiner Rolle des Arbeitnehmers an den Verhandlungstisch und erklärt, dass er gerne 1 Million Euro als betriebliche Altersvorsorge möchte. Danach steht er auf, setzt sich als Unternehmer an die andere Seite des Verhandlungstisches und sagt: „Geht klar.“. |
Wegen dieser fehlenden Interessensgegensätze kontrolliert das Finanzamt ganz genau solche Vereinbarungen, die der GGF mit sich selbst abschließt.
Kanzlei Kolodzik – Ihr Spezialist in der betrieblichen Altersversorgung ohne Produktinteressen
Der Markt der betrieblichen Altersversorgung wird von Finanzdienstleistungsunternehmen dominiert. Und Finanzvermittler sind dann erfolgreich, wenn der Kunde ihre Produkte gekauft hat – auch wenn das Produkt manchmal nicht zum Kunden passt. Da unser Beratungserfolg nicht davon abhängig ist, dass Sie bei uns ein Produkt abschließen (wir beraten Sie auf Honorarbasis), können wir es uns auch leisten, Ihnen von einer unwirtschaftlichen Entscheidung abzuraten, wenn es in Ihrem Interesse ist.
Als Rechtsberater sind wir seit mehr als 20 Jahren ausschließlich auf das äußerst komplexe Themengebiet der Betrieblichen Altersversorgung (bAV) spezialisiert. Im Gegensatz zu „Teilzeit-bAV-Experten“ kennen wir deshalb jegliche Fallstricke, wir beachten die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Rechtsbereichen in der bAV und geben Ihnen damit Sicherheit beim Treffen Ihrer langfristigen bAV-Entscheidung (hier geht’s zur Vita von Christian Kolodzik).
Wir als Kanzlei Kolodzik begleiten Sie sicher durch das Dickicht der betrieblichen Altersversorgung.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre passende GGF-Versorgung feststellen und umsetzen.
Rundum geschützt
Ursprünglich sind wir davon ausgegangen, dass unsere PensionszusagenDie Pensionszusage (Synonym Direktzusage) ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.... More alle in Ordnung sind und eine Begutachtung nicht notwendig ist. Überrascht mussten wir feststellen, dass es neben der Finanzierung einer PensionszusageDie Pensionszusage (Synonym Direktzusage) ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.... More rechtliche Problemfelder gibt, die erheblich größere Konsequenzen nach sich ziehen können. So war unsere Altersversorgung z. B. nicht gegen Insolvenz geschützt. Mit Hilfe der Kanzlei Kolodzik haben wir unsere Risiken nun im Griff.
Kompetente Interessensvertretung
Zur Vorbereitung einer reibungsarmen Unternehmensnachfolge haben wir unsere PensionszusagenDie Pensionszusage (Synonym Direktzusage) ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.... More aus dem Unternehmen ausgelagert. Im Vorfeld hatten wir 10 Experten aus dem Finanzdienstleistungssektor befragt und 12 beste Lösungsvorschläge erhalten… Die Kanzlei Kolodzik hat uns aus dieser Misere heraus geholfen und unsere Interessen gegenüber den Anbietern vertreten und den Auslagerungsprozess rechtssicher durchgeführt.
Kompetente Beratung
Der Geschäftsführer unseres Unternehmens wurde auf Empfehlung eines Finanzdienstleisters von der Sozialversicherungspflicht befreit. Alternativ zur gesetzlichen Altersvorsorge wurden mit Billigung des Steuerberaters ein Zeitwertkonto und eine betriebliche Altersvorsorge eingerichtet. In einer nachfolgenden Steuer-Betriebsprüfung wurden die alternativen Vorsorgen vollständig aberkannt. Finanzdienstleister und Steuerberater schoben sich gegenseitig die Verantwortung zu. Wir hatten uns auf diese ‚Berater‘ verlassen und standen nun alleine im Regen. Mit der Kanzlei Kolodzik hatten wir erstmals jemanden an unserer Seite, der unsere Interessen gegenüber der Betriebsprüfung vertrat. Somit konnte zumindest ein Teil der Steuernachzahlung abgewendet werden.