Pensionszusage auslagern – die Lösung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Erfahren Sie, wie Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer Ihre Pensionszusage sicher und effizient auslagern können:

  • Befreien Sie Ihr Unternehmen von den Pensionsverpflichtungen und haben Sie damit Ihre Unternehmensnachfolge im Griff!
  • Vermeiden Sie Steuerzahlungen und behalten Sie die Kontrolle über Ihr Altersvorsorgevermögen!
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*Dieses Gespräch dient dazu, Ihre individuelle Situation zu besprechen und herauszufinden, ob wir Ihnen gegebenenfalls helfen können.

Auslagerung von Pensionszusagen: Vorteile, Herausforderungen und Optionen im Überblick

Als Gesellschafter-Geschäftsführer tragen Sie besondere Verantwortung – auch in Bezug auf Ihre Altersversorgung. Eine bestehende Pensionszusage kann zur bilanziellen Belastung werden und unternehmerische Entscheidungen einschränken. Die gute Nachricht: Sie können Ihre Pensionszusage kostengünstig und rechtssicher auslagern – und dabei Liquidität, Steuervorteile und mehr Freiheit für Ihre Unternehmensentwicklung gewinnen.

Nachfolgend erfahren Sie, warum sich immer mehr Unternehmen für die Auslagerung ihrer Pensionszusagen entscheiden. Wir zeigen Ihnen, welche Vorteile dieser Schritt bietet, mit welchen Herausforderungen Sie rechnen sollten und wie wir diese gemeinsam mit Ihnen erfolgreich meistern. Außerdem stellen wir Ihnen die wichtigsten Auslagerungsoptionen vor – klar strukturiert, mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen. So gewinnen Sie den Überblick, den Sie benötigen, um eine fundierte und zukunftssichere Entscheidung zu treffen.

Stehen Sie vor einem dieser Vorhaben und wird Ihre Pensionszusage dabei zum Hindernis?

Unternehmensverkauf:

Sie möchten Ihr Unternehmen verkaufen, doch potenzielle Käufer fordern die Auslagerung der Pensionszusage vor dem Verkauf.

Generationswechsel:

Ihre Kinder sollen die Unternehmensnachfolge antreten – ohne die finanzielle Last Ihrer Pensionszusage.

Liquidation der GmbH:

Sie planen die Auflösung Ihrer GmbH oder Rentner-GmbH – möglich ist das nur, wenn die Pensionszusage vorher ausgelagert oder abgewickelt wurde.

Steuer- und Liquiditätsbelastung senken:

Sie wollen hohe Kosten vermeiden, die dem Unternehmen im Todesfall (künftiger) Betriebsrentner entstehen können.

Kreditwürdigkeit stärken:

Durch die Entfernung der Pensionszusage aus der Bilanz soll die Bonität Ihres Unternehmens verbessert werden.

Wir unterstützen Sie dabei, diese Herausforderungen zu lösen – effizient, rechtssicher und steueroptimiert!

Handeln Sie jetzt – wir ebnen Ihren Weg zum Erfolg!

Stehen Sie vor einem dieser Vorhaben und belastet Sie Ihre Pensionszusage?

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Auslagerung von Pensionsverpflichtungen: Auf welche Hürden treffen Unternehmen bei der Lösungsfindung? 

Viele Gesellschafter-Geschäftsführer stoßen bei der Suche nach der richtigen Lösung auf folgende Herausforderungen:

Die Kosten der Auslagerung sind sehr hoch!

Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Flexibilität vereinen – ohne Qualitätseinbußen.

Das Steuer über Ihr Altersvorsorgevermögen hat jemand anderes in der Hand!

Mit uns lagern Sie Ihre Pensionszusage sicher aus – ohne die Kontrolle über Ihr Altersvorsorgevermögen zu verlieren. Unsere Lösungen sind transparent, flexibel und geben Ihnen volle Entscheidungsfreiheit.

Die Absicherung Ihrer Familie ist ungewiss!

Sicherheit für Ihre Liebsten: Ihr Restvermögen bleibt auch im Falle Ihres Ablebens fest in den Händen Ihrer Familie.

Die Steuerlast frisst Ihr Altersvorsorgevermögen auf!

Wir bieten rechtssichere Konzepte, um Ihre Steuerbelastung zu minimieren und Ihre Auszahlung steuerlich vorteilhaft sowie effizient zu gestalten – für mehr finanziellen Spielraum und mehr Netto.

Das Unternehmen wird von der Pensionszusage nicht vollständig enthaftet!

Mit all unseren nachfolgend beschriebenen Lösungen wird Ihr Unternehmen von der Pensionsverpflichtung endgültig befreit.

Mit uns meistern Sie auch Ihre Hürden bei der Auslagerung Ihrer Pensionszusage – einfach, effizient und garantiert erfolgreich.

Jetzt Ihre Pensionsverpflichtungen sicher auslagern!

Nutzen Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen, um Kosten zu optimieren, Ihre Steuerlast zu minimieren und volle Kontrolle über Ihr Altersvorsorgevermögen zu behalten. Befreien Sie Ihr Unternehmen endgültig von der Pensionsverpflichtung – rechtssicher, effizient und flexibel.

Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten!

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Pensionszusage auslagern: Ihre Optionen im Überblick

Für die Übertragung von Pensionszusagen gibt es vier bewährte Möglichkeiten, zu denen wir Sie umfassend beraten: 

Einmalige Kapitalzahlung

Erfüllung der Versorgungsverpflichtung durch eine einmalige Auszahlung. 

Rentner-GmbH

Die Pensionsverpflichtungen werden auf eine speziell gegründete Gesellschaft ausgelagert.

Pensionsfonds

Die Pensionszusage wird an einen Fonds übertragen, der die Rentenzahlungen übernimmt. 

Unterstützungskasse

Eine externe Versorgungseinrichtung verwaltet und finanziert die Rentenzahlungen. 

Jede dieser Optionen bietet Vorteile – aber auch Herausforderungen.

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung zu finden und uns um die rechtssichere Umsetzung zu kümmern. 

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorteile und Herausforderungen der einzelnen Alternativen. 

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Pensionszusage durch Einmalkapital ablösen 

Statt einer lebenslangen Rente kann die Pensionszusage durch eine einmalige Kapitalzahlung erfüllt werden. 

Vorteile

  • Das Unternehmen ist sofort von der Pensionsverpflichtung befreit.
  • Der Empfänger erhält nach Abzug der Steuern eine große Summe, über die er frei verfügen kann.

Nachteile

  • Hohe Steuerbelastung möglich – in manchen Fällen bis zu 51,5 % des Einmalkapitals.

Wichtige Hinweise zur Ablösung einer Pensionszusage mit Einmalkapital

  • Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) kann die Steuerlast ggf. verringern. 
  • Ratenzahlungen über mehrere Jahre können die Steuerbelastung reduzieren, aber das Unternehmen bleibt länger verpflichtet.
  • Bei Gesellschafter-Geschäftsführern muss die Auszahlung exakt nach den Vorgaben der Finanzverwaltung erfolgen. Ansonsten muss mit Sanktionen gerechnet werden.
  • Die Möglichkeit der Einmalkapitalzahlung sollte frühzeitig – idealerweise mehrere Jahre vor der Auszahlung – vereinbart werden.

Fazit: Ablösung der Pensionszusage mit Einmalzahlung

Die Ablösung der Pensionszusage durch Einmalkapital bietet den Vorteil, dass Ihr Unternehmen sofort von zukünftigen Pensionsverpflichtungen befreit wird und der Empfänger über einen großen, frei verfügbaren Geldbetrag verfügt – nach Steuern. Allerdings kann die Steuerlast sehr hoch ausfallen, weshalb sorgfältige Planung, mögliche Steueroptimierungen (z. B. durch die Fünftelregelung oder Ratenzahlungen) und die exakte Einhaltung der Finanzvorgaben, besonders bei Gesellschafter-Geschäftsführern, entscheidend sind. Eine frühzeitige Vereinbarung ist hierbei unerlässlich.

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Erfüllen Sie Ihre Pensionsverpflichtung mit einem Einmalkapital!

Nutzen Sie unsere Expertise für eine optimale Lösung! Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch und lassen Sie sich individuell beraten.

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Auslagerung der Pensionszusage auf eine Rentner-GmbH

Hier wird die Versorgungsverpflichtung auf eine bestehende oder eine eigens neu gegründete (Rentner-) GmbH des versorgungsberechtigten Gesellschafter-Geschäftsführers übertragen. Die Rentner-GmbH erhält dafür Vermögenswerte, mit denen sie die Pensionszahlungen leisten kann.

Vorteile

  • Sofortige Entlastung: Das ursprüngliche Unternehmen wird von der Pensionsverpflichtung befreit.
  • Eigene Kontrolle: Als versorgungsberechtigter Gesellschafter-Geschäftsführer behalten Sie in Ihrer Rentner-GmbH die volle Verfügungsgewalt über das Vorsorgevermögen – innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
  • Steuerliche Vorteile: Im Vergleich zur Einmalzahlung können die laufenden Rentenzahlungen oft zu einer geringeren Steuerlast führen.
  • Vorteil im Erbfall: Stirbt die versorgungsberechtigte Person, wird das restliche, in der Rentner-GmbH vorhandene Altersvorsorgevermögen mit vererbt.

Nachteile

  • Zusätzlicher Aufwand und Kosten: Der Betrieb einer Rentner-GmbH verursacht jährliche Kosten von etwa 3.000 bis 6.000 Euro. Bei komplexen Vorsorgevermögen können diese Kosten sogar noch höher ausfallen.
  • Verwaltungsaufwand im Alter: Viele Geschäftsführer möchten im Alter nicht mehr mit der Verwaltung ihrer Rentner-GmbH belastet sein. Eine spätere Auflösung der GmbH ist jedoch erschwert.
  • Verlust Steuervorteil bei Verkauf: Die Auslagerung auf eine Rentner-GmbH verschafft der abgebenden GmbH einen Steuervorteil, der sich erst in den nächsten 14 Jahren auswirkt. Wird das Unternehmen im Auslagerungsjahr verkauft, honorieren Käufer diesen Vorteil meist nicht – der Verkäufer verliert somit bares Geld.
  • Nachteil im Erbfall: Stirbt die versorgungsberechtigte Person, müssen die Pensionsrückstellungen aufgelöst werden, was eine Steuerzahlung nach sich zieht. Das verbleibende Altersvorsorgevermögen wird vererbt, unterliegt aber der Erbschaftssteuer.

Wichtige Hinweise zur Auslagerung der Pensionszusage auf eine Rentner-GmbH

  • Finanzamt-Fokus: Das Finanzamt prüft genau, ob der an die Rentner-GmbH übertragene Betrag angemessen ist. Zu hohe oder zu niedrige Beträge können zu Problemen führen.
  • Verbindliche Auskünfte: Um Rechtssicherheit zu erhalten, ist eine verbindliche Auskunft vom zuständigen Betriebsstättenfinanzamt notwendig. Dieser Prozess verlängert den Ablauf und verursacht zusätzliche Kosten– zudem erteilen nicht alle Finanzämter solche Auskünfte, so dass Rechtsunsicherheiten bestehen bleiben.

Fazit: Auslagerung der Pensionszusage auf eine Rentner-GmbH

Die Auslagerung der Pensionszusage auf eine Rentner-GmbH befreit Ihr Unternehmen sofort von Pensionsverpflichtungen. Als Geschäftsführer der Rentner-GmbH behalten Sie die volle Kontrolle über das Vorsorgevermögen – mit oft geringerer Steuerlast als bei einer Einmalzahlung. Gleichzeitig erfordert diese Lösung jedoch zusätzlichen Aufwand, regelmäßige Kosten und birgt Risiken, etwa bei einem Unternehmensverkauf oder behördlichen Prüfungen. Eine sorgfältige Planung und enge Abstimmung mit dem Finanzamt – soweit möglich – sind daher unerlässlich.

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Ihre eigene Rentner-GmbH: Gestalten Sie Ihre Altersvorsorge selbstbestimmt!

Erfahren Sie mehr über die Gründung einer Rentner-GmbH! Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen 15-minütigen Telefon- oder Video-Termin, um alle wichtigen Fragen zu klären und die besten Optionen für Ihre Rentner-GmbH zu besprechen.

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Auslagerung der Pensionszusage auf einen Pensionsfonds

Bei dieser Lösung wird Ihre Pensionszusage an einen externen Pensionsfonds übertragen. Der Fonds übernimmt die Rentenzahlungen und verwaltet das Altersvorsorgevermögen. Der erforderliche Auslagerungsbetrag wird vom Pensionsfonds festgelegt. Dabei gibt es zwei Varianten: 

Versicherungsförmiger Pensionsfonds

Vorteile

  • Entlastung des Unternehmens: Das Unternehmen ist wirtschaftlich von der Pensionsverpflichtung befreit.
  • Kein Verwaltungsaufwand: Keine jährlichen Zusatzkosten oder administrativer Aufwand wie bei einer Rentner-GmbH.

Nachteile

  • Hohe Anfangskosten: Ein hoher Auslagerungsbetrag ist erforderlich.
  • Keine rechtliche Enthaftung: Selbst wenn die Pensionszusage an einen Pensionsfonds übertragen wird, bleibt Ihr Unternehmen zunächst rechtlich an die Pensionsverpflichtung gebunden.
  • Kein Erbe: Stirbt die versorgungsberechtigte Person, vereinnahmt der Fonds das restliche Vermögen als Sterblichkeitsgewinn.
  • Keine Kontrolle: Der Versorgungsberechtigte hat kein Mitspracherecht bei der Kapitalanlage.
  • Steuervorteil verpufft: Durch die Auslagerung entsteht ein Steuervorteil, der sich erst in den nächsten 10 Jahren nach der Auslagerung auswirkt. Wird das Unternehmen im Auslagerungsjahr verkauft, honorieren Käufer diesen Vorteil nicht – der Verkäufer verliert somit bares Geld.

Kapitalmarktorientierter Pensionsfonds

Vorteile

  • Geringere Anfangskosten: Der Auslagerungsbetrag fällt niedriger aus, da das Kapital renditeorientiert investiert wird.
  • Geringe Gesamtkosten möglich: Günstige Lösung, wenn die geplanten Renditen des Altersvorsorgevermögens erreicht werden oder der Berechtigte früh verstirbt.
  • Rückzahlung an das Unternehmen: Nach dem Tod der Berechtigten wird das verbleibende Vermögen vom Pensionsfonds an das Unternehmen ausgezahlt – allerdings als Einnahme versteuert.
  • Erbschaftsmöglichkeit: Stirbt die versorgungsberechtigte Person, wird das in das Unternehmen zurückgezahlte Altersvorsorgevermögen mit vererbt (erbschaftssteuerpflichtig).
  • Kein Verwaltungsaufwand: Keine jährlichen Zusatzkosten oder bürokratische Hürden wie bei einer Rentner-GmbH.

Nachteile

  • Nachschusspflichten können entstehen, wenn die Renditen nicht ausreichen oder der Berechtigte sehr lange lebt.
  • Keine rechtliche Enthaftung: Selbst wenn die Pensionszusage an einen Pensionsfonds übertragen wird, bleibt Ihr Unternehmen zunächst rechtlich an die Pensionsverpflichtung gebunden.
  • Eingeschränkte Kontrolle: Der Versorgungsberechtigte hat kaum Mitspracherechte bei der Kapitalanlage.
  • Steuervorteil verpufft: Der durch die Auslagerung entstehende Steuervorteil wirkt erst über die folgenden 10 Jahre nach der Auslagerung. Beim Unternehmensverkauf im Auslagerungsjahr wird er meist nicht berücksichtigt – der Verkäufer verliert Geld.

Wichtige Hinweise zur Auslagerung der Pensionszusage auf einen Pensionsfonds

  • Antrag beim Finanzamt erforderlich: Damit der Auslagerungsbetrag für den versorgungsberechtigten Geschäftsführer nicht als steuerpflichtiger Lohn zählt, muss unbedingt ein Antrag auf Steuerbefreiung nach § 4e Abs. 3 EStG beim Finanzamt gestellt werden.
  • Rechtliche Verantwortung: Das Unternehmen bleibt rechtlich zunächst als Trägerunternehmen verantwortlich. Eine vollständige rechtliche Enthaftung erfordert die Übertragung dieser Rolle auf ein anderes Unternehmen – mit Zustimmung aller Beteiligten.

Fazit: Auslagerung der Pensionszusage auf einen Pensionsfonds

Die Auslagerung auf einen Pensionsfonds entlastet das Unternehmen, indem die Versorgungsverpflichtung an eine externe Einrichtung übertragen wird. Während der versicherungsförmige Fonds hohe Kosten verursacht, aber wirtschaftliche Sicherheit bietet, erfordert der kapitalmarktorientierte Fonds weniger Kapital, birgt jedoch Nachschussrisiken. Steuerliche Vorteile entstehen langfristig, und das Unternehmen bleibt zunächst rechtlich verpflichtet. Restvermögen geht je nach Modell an den Fonds oder zurück an das Unternehmen. Die Entscheidung hängt von finanziellen Zielen und Möglichkeiten sowie von der Risikobereitschaft ab.

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Pensionsfonds: Versicherungsförmig oder kapitalmarktorientiert – welche Lösung passt zu Ihnen?

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob ein Pensionsfonds die richtige Wahl für Ihr Unternehmen ist. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches 15-minütiges Gespräch!

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Auslagerung der Pensionszusage auf eine Unterstützungskasse

Mit diesem Modell wird Ihre Pensionszusage an eine externen Versorgungsträger – eine Unterstützungskasse – übertragen, die die Rentenzahlungen übernimmt und das Altersvorsorgevermögen verwaltet. Dabei gelten andere gesetzliche Grundlagen als beim Pensionsfonds, und Sie haben flexible Gestaltungsmöglichkeiten.

Vorteile

  • Flexibilität und Einfluss: Sie können die Anlageform (z. B.  Versicherungen, Wertpapiere, Immobilienfonds) individuell mit der Unterstützungskasse abstimmen.
  • Finanzielle Rücklage: Das in der Unterstützungskasse angesammelte Vermögen kann als Reserve dienen, auf die Ihr Unternehmen bei Bedarf zurückgreifen kann.
  • Wirtschaftliche Enthaftung: Bei richtiger Ausstattung befreit die Unterstützungskasse Ihr Unternehmen wirtschaftlich von Pensionsverpflichtungen.
  • Kein Verwaltungsaufwand: Keine jährlichen Zusatzkosten und kein administrativer Aufwand.
  • Steuervorteil nutzbar: Im Gegensatz zu anderen Modellen entfaltet sich der Steuervorteil sofort im Jahr der Auslagerung und wird beim Unternehmensverkauf mitvergütet.
  • Flexible Verwendung des Restvermögens: Bei Tod des Berechtigten kann das verbleibende Kapital für die Altersvorsorge anderer Mitarbeiter oder sogar für im Unternehmen angestellte Familienangehörige genutzt werden.
  • Steuerfreiheit im Erbfall: Bleibt das Vermögen in der Unterstützungskasse, fallen weder Ertragssteuern für das Unternehmen noch Erbschaftssteuern für die Erben an.

Nachteile

  • Nachschusspflicht möglich: Falls die Unterstützungskasse nicht ausreichend ausgestattet ist oder die geplanten Renditen nicht erzielt werden, kann das Unternehmen nachschusspflichtig werden.
  • Fortbestehende rechtliche Verpflichtung: Auch bei Übertragung an eine Unterstützungskasse bleibt Ihr Unternehmen zunächst vertraglich an die Pensionszusage gebunden.
  • Hohe Komplexität: Durch die vielen Gestaltungsmöglichkeiten ist die Unterstützungskasse die komplexeste Form der Auslagerung.

Wichtige Hinweise zur Auslagerung der Pensionszusage auf eine Unterstützungskasse

  • Begrenzte Einsatzfähigkeit: Diese Lösung empfehlen wir Gesellschafter-Geschäftsführern nur, wenn sie bereits Betriebsrentner sind oder höchstens 2–3 Jahre vor dem Renteneintritt stehen.
  • Rechtliche Zuständigkeit: Ihr Unternehmen bleibt trotz Auslagerung auf die Unterstützungskasse zunächst als Trägerunternehmen haftbar. Eine vollständige Entlastung ist nur möglich, wenn diese Verantwortung auf ein anderes Unternehmen übertragen wird – vorausgesetzt, alle Beteiligten stimmen zu.

Fazit: Auslagerung der Pensionszusage auf eine Unterstützungskasse

Dieses Modell bietet Ihnen flexible Gestaltungsmöglichkeiten und ermöglicht es, Ihr Unternehmen wirtschaftlich von Pensionsverpflichtungen zu entlasten. Der Steuervorteil wirkt sofort und wird auch beim Unternehmensverkauf berücksichtigt. Gleichzeitig profitieren Sie von individuellen Anlageoptionen und der Möglichkeit, Rücklagen für den Unternehmensbedarf zu bilden. Allerdings bleiben Sie zunächst vertraglich haftbar, und es können Nachschusspflichten entstehen, wenn die erwarteten Renditen nicht erzielt werden.

Zudem ist die Komplexität dieses Modells hoch, und die Lösung eignet sich vor allem für Gesellschafter-Geschäftsführer, die bereits Betriebsrentner sind oder kurz vor dem Renteneintritt stehen. Eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit allen Beteiligten ist daher unerlässlich.

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Pensionszusage auf eine Unterstützungskasse auslagern – flexibel und steueroptimiert!

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Pensionszusage Geschäftsführer: Erfolgsgeschichten, wie wir diese Probleme gelöst haben!

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