Auslagerung Pensionszusage Gesellschafter-Geschäftsführer

Pensionszusage auslagern

Lösungen im Umgang mit bestehenden, an Gesellschafter-Geschäftsführer erteilten Pensionszusagen.

Auslagerung Pensionszusage Gesellschafter Geschäftsführer – Mit der Auslagerung der Pensionszusage  werden strategische Maßnahmen ergriffen, um die langfristige finanzielle Verpflichtung des Unternehmens zu optimieren und gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf Altersvorsorge zu erfüllen.

Vergleich von drei Auslagerungsmöglichkeiten für die Pensionszusagen von Gesellschafter-Geschäftsführern im oder kurz vor dem Ruhestand

Vergleich des Spezial Auslagerungskonzeptes fuer Betriebsrentner

„Auslagerung Pensionszusagen Gesellschafter Geschäftsführer“ von GGF-Betriebsrentnern auf einen speziellen Versorgungsträger¹: 

Die Auswirkungen der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf Unternehmen können wie folgt zusammengefasst werden: 

  • Pensionsrückstellungen in der Steuer- und Handelsbilanz werden entfernt.
  • Steuerlich attraktive Rahmenbedingungen → die Auslagerung kann für zusätzliche Steuerersparnisse sorgen.
  • Im Idealfall kostet die Auslagerung dem Unternehmen keine Liquidität, sondern schafft Liquidität.
  • Auf das Altersvorsorgevermögen kann auch nach der Auslagerung grundsätzlich zugegriffen werden.
  • Erträge aus dem Vorsorgevermögen können steuerfrei vereinnahmt werden.
  • Das Unternehmen kann vollständig enthaftet werden, so dass einer Veräußerung desselben nichts mehr im Wege steht.
  • Bei Versterben der Versorgungsberechtigten wird im Gegensatz zur Pensionszusage keine Steuerzahlung fällig.
  • Vorhandenes Altersvorsorgevermögen steht nach dem Tod der Versorgungsberechtigten dem Unternehmen zur Verfügung (Sterblichkeitsgewinne eines Versicherers werden vermieden).

Einflüsse, die sich besonders in Familienunternehmen bemerkbar machen:

  • Das Unternehmen kann ohne die Belastung durch Pensionsverpflichtungen an die nächste Generation übergeben oder verkauft werden.
  • Unter bestimmten Bedingungen kann der versorgungsberechtigte Gesellschafter-Geschäftsführer trotz monatlicher Rentenzahlungen weiterhin über das gesamte Altersvorsorgevermögen verfügen. Zum Beispiel könnte ein Altersvorsorgevermögen von 1 Million Euro einem zinslosen Darlehen des Finanzamtes in Höhe von etwa 420.000 Euro entsprechen.
  • Dieses „Darlehen“ kann über Generationen hinweg weitergegeben werden.
  • Nach dem Tod der Versorgungsberechtigten kann das vorhandene Altersvorsorge-Restvermögen zur Altersvorsorge der nächsten Generation genutzt werden. 

¹ Da es verschiedene Handlungsoptionen gibt, treten nicht alle Auswirkungen gleichzeitig auf. Die Wahl einer bestimmten Handlungsoption kann dazu führen, dass bestimmte Auswirkungen nicht relevant sind oder entfallen. 

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Unternehmen, die Pensionszusagen gewähren, sehen sich heute vor besonderen Herausforderungen: 

Verkaufshürde: Pensionszusagen

Pensionszusagen erschweren oft den Verkauf des Unternehmens.

Kreditwürdigkeit und hohe Pensionsrückstellungen

Hohe Pensionsrückstellungen in der Bilanz beeinflussen die Kreditwürdigkeit negativ.

Finanzielle Engpässe und Versorgungsrisiken

Mangelnde finanzielle Ressourcen gefährden die Erfüllung der Versorgungsversprechen.

Kostspielige Pensionslösungen

Gängige Lösungen wie die „Auslagerung in einen Pensionsfonds“ oder die Gründung einer „Rentner-GmbH“ sind häufig kostspielig und steuerlich unattraktiv.

Steuerlast und Liquiditätsbelastung bei Versorgungsberechtigten

Die hohe Steuerlast bei Versterben der Versorgungsberechtigten, die zur Auflösung der Pensionsrückstellungen führt, belastet die Liquidität.

Pensionszusagen auslagern

Der Wunsch der Unternehmen:

Pensionszusage auslagern – Die Unternehmen streben an, die Pensionszusagen aus dem Unternehmen zu entfernen und die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen.

 

Lösungsansätze der Kanzlei Kolodzik:

Wir konzentrieren uns zunächst auf die rechtliche Überarbeitung der Pensionszusagen, wobei wir vorhandene Finanzierungsinstrumente wie Rückdeckungsversicherungen oder Wertpapierdepots einbeziehen.

Unser Ziel ist es, die Probleme mit minimalem Aufwand und maximaler Liquiditätsschonung zu lösen.

Falls eine rechtliche Lösung nicht machbar oder nicht gewünscht ist, ziehen wir die Auslagerung der Pensionszusagen auf alternative Versorgungsträger wie beispielsweise eine Rentner-GmbH in Betracht.

In jedem Fall können sich die Gesellschafter-Geschäftsführer darauf verlassen, dass die von uns vorgeschlagenen Konzepte ihren eigenen Interessen und den Interessen ihres Unternehmens gerecht werden.

Aktuell beraten wir Gesellschafter-Geschäftsführer, die entweder bereits Betriebsrentner sind oder kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand stehen, zu einem speziellen Auslagerungskonzept:

Sie müssen Ihre Pensionszusagen auslagern?

Vertrauen Sie den Besten. Kanzlei Kolodzik ist Ihr Experte für die Auslagerung der Pensionszusage für Gesellschafter-Geschäftsführer, für betriebliche Altersvorsorge, Sanierung und Auslagerung von Pensionszusagen sowie bav für Gesellschafter Geschäftsführer.

Kontaktieren Sie uns heute noch, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können.

Pensionszusagen auslagern – Möchten Sie herausfinden, ob es praktikable Lösungen für Ihre Pensionszusagen-Herausforderungen gibt und gegebenenfalls, welche Optionen zur Verfügung stehen?

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