Eine rückgedeckte Unterstützungskasse ist eine von zwei Varianten einer Unterstützungskasseneinrichtung. Sie wird auch kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse genannt. Dies beschreibt bereits im Begriff, dass eine Zusage über eine rückgedeckte Unterstützungskasse deckungsgleich ausfinanziert ist. Der im Leistungsplan beschriebene Anspruch ist mit der Finanzierung im Hintergrund 1:1 identisch.

In der Praxis ist die Versorgung normalerweise mit einem Versicherungsvertrag finanziert, der von der Unterstützungskasse verwaltet wird. Die Unterstützungskasse ist gleichzeitig Versicherungsnehmer.

Im Gegensatz zu einer pauschaldotierten Unterstützungskasse ist eine rückgedeckte in der Geldanlage eingeschränkter.

Die Kriterien für die Körperschaftssteuerbefreiung muss eine Unterstützungskasse – egal in welcher der beiden Formen – immer erfüllen.