In diesem kurzen Videoclip erfahren Sie, warum spätestens seit dem 01.01.2020 fast jeder Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung haben sollte. Arbeitgebern wird klar, warum sie ihren Arbeitnehmern eine bAV über Entgeltumwandlung ermöglichen sollten.

Datengrundlagen für das Video
Der im Mai 2020 35 jährige Max Muster will mit 67 Jahren in Rente gehen. Er ist ledig, gesetzlich bei der AOK krankenversichert und Kirchensteuerzahler. Sein Bruttogehalt beträgt monatlich 3.000 Euro brutto. Für die Hochrechnung wurden gleichbleibende Werte (keine Inflation oder ähnliches) angenommen. Neben seiner Betriebsrente erhält er eine gesetzliche Altersrente, die auf Basis des 3.000 Euro-Bruttogehaltes unter aktuellen Wertansätzen ca. 1.375 Euro brutto betragen wird. Neben der gesetzlichen Altersrente und der Betriebsrente hat Max Muster im Rentenalter keine weiteren zu versteuernden Alterseinkünfte.

 

Weitere Informationen zum Thema: