Update
Das für steuerliche Anwendungsfragen in der betrieblichen Altersversorgung seit dem 6. Dezember 2017 gültige BMF-Schreiben wurde überarbeitet und durch das BMF-Schreiben vom 12. August 2021 ersetzt. Das BMF-Schreiben enthält einige wichtige Klarstellungen, die für bAV-Berater, Unternehmen und Versorgungsberechtigte von Bedeutung sind.
 
Da sich unsere Mandanten darauf verlassen, dass wir den Inhalt des BMF-Schreibens kennen und sie entsprechend beraten, verzichten wir hier auf eine Erläuterung der Neuerungen.
 
Wen die Details des BMF-Schreibens interessieren, dem empfehlen wir die Analyse von Frau Dr. Meißner, die auf einer Webseite der Stuttgarter Lebensversicherung a. G. veröffentlicht wurde.