Die Pensionszusage (Synonym Direktzusage) ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Grundlage ist die direkte (unmittelbare) Zusage des Arbeitgebers an Arbeitnehmer, eine bestimmte betriebliche Versorgungsleistung erbringen zu wollen.

Im Zusammenhang mit der Pensionszusage sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedliche Aspekte zu betrachten:


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