Fake News

bAV Fake News vom Versicherungsvermittler – Das Fazit!

Es gibt leider immer noch Versicherungsvermittler, die – zugunsten ihrer Provisionen und auf Kosten ihrer Kunden – ihre Produkte und Dienstleistungen attraktiver darstellen, als diese sind. Dabei wird grundsätzlich die Wahrheit gesagt. Im falschen Kontext und aus dem Zusammenhang gerissen führen diese Wahrheiten dazu, dass Kunden Fehlentscheidungen treffen, die sie später bereuen.

Wird dieser Sachverhalt auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) übertragen, dann müssen sich Unternehmer im Ergebnis ggf. von ihren Mitarbeitern Vorwürfe gefallen lassen, vom beauftragten Finanzdienstleister falsch beraten worden zu sein – Schadenersatzforderungen inklusive.

Unternehmen, die nicht blind vertrauen wollen, können sich schützen, wenn sie selbst Know-how in der bAV aufbauen. Wer das nicht will oder kann und trotzdem Sicherheit haben will, muss sich eines Rechtsberaters bedienen, der seine Interessen vertritt.

 

Der Fall

Im Dezember 2020 kontaktierte uns ein Unternehmen, welches eine bAV-Beratung von einem Versicherungsvertreter eines großen Versicherungskonzerns erhalten hatte. Die Geschäftsführung bat uns, die Beratungsqualität zu prüfen. Zu diesem Zweck wurde uns die PowerPoint-Präsentation des Versicherungsvertreters zur Verfügung gestellt, aus welcher wir hier Elemente zur Illustration anonymisiert verwenden.

Als Erstes fiel uns auf, dass die Darstellung neu war. Die Vorteile der bAV auf Seiten des Mitarbeiters und des Unternehmens waren erheblich höher, als wir bisher erkannt hatten.

Wir mussten uns die Präsentation intensiv anschauen, um die irreführenden Erläuterungen zu entdecken.

Welche Chance auf Entdeckung hat dann der auf dem Gebiet der bAV unerfahrene Unternehmer, der die Präsentation in einem Beratungsgespräch vorgestellt bekommt?

 

1. Das bAV-Beispiel des Versicherungsvertreters

Im Beispiel des Versicherungsvermittlers verzichtet der Mitarbeiter auf ein monatliches Bruttogehalt von 100 Euro. Der Arbeitgeber gibt 115 Euro im Monat als Zuschuss dazu.

Beispielrechnung AN und AG Beitrag

Laut der Darstellung des Versicherungsvertreters spart sich der Arbeitgeber bei seinem Zuschuss von 115 Euro ca. 55 Euro an Abgaben, so dass zunächst ein Nettoaufwand von 60 Euro verbleibt. Die 55 Euro machen einen prozentualen Anteil von 47,8% am gesamten Arbeitgeberzuschuss aus.

Zuzahlungen-AG

Die kritische Würdigung dieser Darstellung

Richtig ist zunächst, dass sich der Arbeitgeber durch den bAV-Zuschuss Steuern spart, da er diesen als Aufwand steuerlich geltend macht. Eine GmbH muss in Summe etwa 30% an Körperschafts- und Gewerbesteuer zahlen. Das entspricht bei 115 Euro einer Steuerersparnis von 34,50 Euro.

Allein durch diesen Arbeitgeberzuschuss muss der Arbeitgeber nicht weniger Umlage 1-, Umlage 2- und Berufsgenossenschafts-Beiträge zahlen. Diese Ersparnis gibt es nicht.
Folglich beträgt die gesamte staatliche Förderung lediglich 34,50 Euro und keine 55 Euro!

Richtig ist weiterhin, dass der Arbeitgeber bei einer mtl. Entgeltumwandlung seines Mitarbeiters von 100 Euro etwa 20% (= 20 Euro) weniger an Sozialabgaben zahlen muss.

Berücksichtigt wird in der Darstellung nicht, dass der Arbeitgeber die ersparten Sozialversicherungsabgaben nicht mehr steuerlich geltend machen kann. Auf die 20 Euro sind für den fairen Vergleich folglich 30% Steuern (= 6 Euro) zu entrichten, so dass beim Arbeitgeber tatsächlich nur 14 Euro der SV-Ersparnis verbleiben.

Die korrekte Rechnung sieht folgendermaßen aus:

AG-Zuschuss Brutto:                                                                                                   115,00 Euro

  • Steuerersparnis: -34,50 Euro
  • SV-Ersparnis: -14,00 Euro

AG-Zuschuss Netto:                                                                                                       66,50 Euro

Anstatt des vom Versicherungsvertreter angegebenen Netto-AG-Zuschusses von 40 Euro, muss der Arbeitgeber mit einem um ca. 2/3-tel höheren Nettozuschuss in Höhe von 66,50 Euro rechnen.

 

2. Neuartige kreative Form der Renditedarstellung

Die bAV-Versicherung verspricht dem Arbeitnehmer zum Rentenbeginn den Erhalt der gezahlten Beiträge (215 Euro x 42 Jahre x 12 Monate = 108.360 Euro). Das entspricht einer Rendite von 0%. Für einen potenziellen bAV-Kunden ist das kein attraktives Angebot.

2.Auszahlung der Rente

Für eine ordentliche Renditedarstellung wird daraufhin der Nettoaufwand des Arbeitnehmers von 53,59 Euro (100 Euro Entgeltumwandlung abzgl. 46,41 Euro Steuer- und Sozialversicherungsersparnis) mit dem monatlichen Versicherungsbeitrag von 215 Euro (100 Euro Entgeltumwandlung + 115 Euro Arbeitgeberzuschuss) prozentual verglichen. Finanzmathematisch wird festgestellt, dass 215 Euro 401% von 53,59 Euro entsprechen.

Das Ergebnis ist richtig. Doch welche Aussagekraft hat diese Zahl 401%? Was entsteht im Kopf des Mitarbeiters, wenn ihm anstatt einer Rendite von 0% eine Zahl von 401% genannt wird?

Auf der nächsten Folie wird die mögliche Nettorente (480,33 Euro) mit dem Nettobeitrag (53,59 Euro) des Mitarbeiters verglichen. Dazu wird die prognostizierte Rendite der Versicherung bei einer Entwicklung von 3% jährlich herangezogen, die bei dieser Wertentwicklung eine Gesamtrente von 606,99 Euro zahlen würde.

Steuer und SV Abzuege

Nach Abzug von Abgaben verbleibt dem Mitarbeiter laut Darstellung eine Nettorente von 480,33 Euro monatlich.

Diesen Wert setzt der Versicherungsvertreter ins Verhältnis zum Nettoaufwand des Arbeitnehmers und ermittelt somit eine „Rendite“ von 896%! Die Bezeichnung Rendite ist hier mehr als irreführend. 


3. Verfälschende Angaben zur gesetzlichen Rentenversicherung sollen den bAV-Versicherungsverkauf ankurbeln

Durch die Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung reduzieren sich die Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Aspekt wird häufig ins Feld geführt, um den Nutzen einer bAV-Entgeltumwandlung infrage zu stellen.

Um dieses Gegenargument zu entkräften, vergleicht der Versicherungsvertreter in irreführender Art und Weise gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung.

Vergleich GRV und BAV

In der ersten Zeile der Vergleichstabelle wird festgestellt, dass jeweils 50.400 Euro in das jeweilige Altersvorsorgesystem eingezahlt werden.


Diese Annahme ist falsch!

Richtig ist, dass in die betriebliche Altersversorgung in den 42 Jahren 50.400 Euro Bruttoentgeltumwandlung des Mitarbeiters fließen.

In der gesetzlichen Rentenversicherung stellen die 50.400 Euro lediglich die Beitragsbemessungsgrundlage dar, auf die im Jahr 2020 18,6% Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erhoben wurden. Wird dieser Beitragssatz über die 42 Jahre der Entgeltumwandlung als konstant angenommen, dann ergibt sich eine entgangene Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 9.374,40 Euro (18,6% x 50.400 Euro). Um bei den Vergleichsmaßstäben des Versicherungsvertreters zu bleiben, fließen in die betriebliche Altersversorgung 537% mehr Beiträge als in die gesetzliche Rentenversicherung.

Das sieht nach keinem fairen Vergleich aus! Aber es wird noch unfairer…

Bei den monatlich garantierten Renten wird bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Wert (32,98 Euro) angegeben, der sich laut Angabe aus einem monatlichen Entgeltverzicht von 100 Euro ergibt.

Für die betriebliche Altersversorgung wird hingegen die garantierte Altersrente angesetzt, die sich aus der Bruttoentgeltumwandlung von 100 Euro UND dem Arbeitgeberzuschuss von 115 Euro ergibt (tatsächlich eingezahlte Beiträge = 215 Euro * 42 Jahre * 12 Monate = 108.360 Euro).

Dadurch, dass in die betriebliche Altersversorgung mehr als 11-fach so viele Beiträge fließen (108.360 Euro), wie in die gesetzliche Rentenversicherung (9.374,40 Euro), ist hier ein unfairer und irreführender Vergleich die Folge¹.

 

4. Kritische Würdigung der Vorgehensweise des Versicherungsvertreters

Verstehen Sie mich bitte richtig: Ich bin ein Befürworter der betrieblichen Altersversorgung und halte diese für eine der lukrativsten Handlungsalternativen beim Aufbau einer Altersversorgung.

Aber wenn jemand solche irreführenden Angaben macht, um möglichst viele potenzielle Kunden zu Kaufabschlüssen zu verleiten, dann erachte ich dies als verwerflich.

Die Branche der Versicherungs- und Kapitalanlagenvermittler hat in Deutschland generell einen schlechten Ruf. Es wird ihr nachgesagt, dass ihre Vertreter vor allem auf ihren eigenen Vorteil bedacht sind und sie ihren Kunden unnütze und überteuerte Produkte verkaufen. Die hier beschriebene Verhaltensweise verstärkt diesen Eindruck.

Viele der Versicherungsvermittler, die einen guten Job machen, haben es durch solche Kollegen erheblich schwerer und werden zu Unrecht verunglimpft.

 

 


¹Ohne bAV hat der MA zudem mtl. 53,59 Euro zusätzlich zur Verfügung (Nettobetrag, auf den er durch die Entgeltumwandlung verzichtet).