Anrechte bei einem betrieblichen Pensionsfonds, die in Form von Fondsanteilen bestehen (hier: Abteilung A des Telekom Pensionsfonds a.G.), können in dieser Bezugsgröße intern geteilt werden.
Interne Teilung von Anrechten an betrieblichem Pensionsfonds
17.09.2014 | Zivilrecht