Eine Direktversicherung ist bei Privatinsolvenz des Arbeitnehmers dem Zugriff des Insolvenzverwalters entzogen, selbst wenn der Arbeitnehmer nach Unverfallbarkeit seiner Anwartschaft Versicherungsnehmer dieser Versicherung geworden ist.
Privatinsolvenz des Arbeitnehmers: Verwalter darf nicht auf Direktversicherung zugreifen
05.12.2013 | Zivilrecht