Eine Direktversicherung ist bei Privatinsolvenz des Arbeitnehmers dem Zugriff des Insolvenzverwalters entzogen, selbst wenn der Arbeitnehmer nach Unverfallbarkeit seiner Anwartschaft Versicherungsnehmer dieser Versicherung geworden ist.

Urteil des BGH vom 05.12.2013, Az.: IX ZR 165/13