Rechtsberatung für Gesellschafter-Geschäftsführer

bAV-Konzepte für Gesellschafter-Geschäftsführer

Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Pensionszusage: Die Versorgungswege unterscheiden sich auch in ihren rechtlichen Anforderungen und den Verpflichtungen der GmbH. Wir beraten Sie bei der rechtlichen Gestaltung Ihrer GGF-Versorgung.

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Drei bAV-Konzepte für Gesellschafter-Geschäftsführer

Direktversicherung, Unterstützungskasse und Pensionszusage sind unterschiedliche Wege der betrieblichen Altersversorgung. Welche Gestaltung für einen Gesellschafter-Geschäftsführer infrage kommt, hängt unter anderem von seinen Versorgungszielen und der Situation seiner GmbH ab.

Was bei der Versorgung eines GGF zu beachten ist

Bei der Planung geht es nicht nur um die spätere Versorgungsleistung. Auch die rechtliche Ausgestaltung der Zusage und die Verpflichtungen der GmbH müssen berücksichtigt werden – insbesondere mit Blick auf mögliche Veränderungen im Unternehmen.

Drei Versorgungswege der bAV im Vergleich

Direktversicherung, Unterstützungskasse und Pensionszusage unterscheiden sich vor allem darin, wie die Versorgung durchgeführt wird und welche Fragen bei der Gestaltung zu klären sind.

Versorgungsweg Grundprinzip Wichtige Prüfpunkte
Direktversicherung Die GmbH schließt eine Versicherung zur Versorgung des GGF ab. Versorgungszusage, Beitragsrahmen und Versicherungsbedingungen.
Unterstützungskasse Die Versorgung wird über eine rechtlich selbstständige Unterstützungskasse durchgeführt. Zusagegestaltung, Finanzierung und Verpflichtungen der GmbH.
Pensionszusage (Direktzusage) Die GmbH sagt die Versorgungsleistung unmittelbar zu. Finanzierung, Bilanzierung und mögliche Veränderungen im Unternehmen.

Die Übersicht zeigt drei ausgewählte Versorgungswege. Welche Gestaltung im Einzelfall geeignet ist, hängt von den rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen ab.

Die Versorgungswege im Detail

Direktversicherung

  • Die Direktversicherung ist als Einstieg zur bAV geeignet, wenn zunächst nur kleinere Beiträge aufgewendet werden sollen.
  • Auch für gesetzlich krankenversicherte GGF geeignet. Weiterführend siehe unser Video: Betriebsrente – für fast alle ein MUSS!
  • Flexibelstes und verwaltungsärmstes Instrument der bAV.
  • Keine Bilanzberührung.
  • Flexible Anlageauswahlmöglichkeiten je nach Risikoneigung, z. B.:
    • Passive Anlage wie ETFs
    • Aktive Vermögensverwaltung
    • Garantierte Mindestauszahlung möglich
  • Je nach Produkt kostengünstig.
  • Einfache Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenabsicherung möglich.
  • Renten- oder Einmalkapitalauszahlung möglich; bis zu 30 % Einmalkapitalauszahlung und Verrentung des verbleibenden Kapitalbetrages.

Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist ein bewährtes Instrument für Gesellschafter-Geschäftsführer, die größere Summen steuerlich begünstigt für die Altersvorsorge ansparen möchten. Kanzlei Kolodzik bietet spezialisierte Lösungen für diese Zielgruppe an.

  • Theoretisch steuerlich unbegrenzt gefördert.
  • Durch steuerliche Vorgaben unflexibler als Direktversicherung in der Ansparphase.
  • Keine direkte Bilanzberührung.
  • Verteilung des Altersvorsorgebeitrags auf mehrere Versicherungen möglich.
  • Altersvorsorge auch ohne Einsatz von Versicherungen möglich.
  • Flexible Anlageauswahlmöglichkeiten je nach Risikoneigung, z. B.:
    • Passive Anlage wie ETFs
    • Aktive Vermögensverwaltung
    • Garantierte Mindestauszahlung kann in unterschiedlichen Höhen vereinbart werden.
  • Rente oder steueroptimierte Einmalkapitalauszahlung möglich.
  • Einmalkapitalauszahlung in Raten zur weiteren steuerlichen Optimierung.
  • Selbstkalkulation der Rente durch Unterstützungskasse und Unternehmen mit bis zu 50 % höherer Rente im Vergleich zu den Renten von Versicherungsunternehmen.

Pensionszusage

Pensionszusagen sind aufgrund von Fehlern in der Vergangenheit in Verruf geraten. Durch richtige Gestaltung sind Pensionszusagen weiterhin eine interessante betriebliche Altersvorsorgeform für Gesellschafter-Geschäftsführer. Die Gesellschaft hat hier die vollständige Macht zur Gestaltung der Versorgungsregeln unter Beachtung der Finanzamtsvorgaben und der Ausgestaltung der Finanzierung.

  • Theoretisch steuerlich unbegrenzt gefördert.
  • Bilanz wird berührt, Pensionszusagen sind verwaltungsintensiv.
  • Wer die Altersvorsorge in der Auszahlungsphase aus der Liquidität zahlen und heute deshalb keine abzugfähigen Beiträge aufwenden will, für den ist die Pensionszusage das einzige Vorsorgeinstrument mit steuerlicher Förderung.
  • Für die Finanzierung dieser Altersvorsorge kann im Prinzip alles verwendet werden, was die GmbH anschaffen kann. Zum Beispiel auch Immobilieneigentum, von dem Mieteinnahmen in der Rentenzahlungsphase für die Rentenzahlungen verwendet werden.
  • Von Rückdeckungsversicherungen als Finanzierungsinstrument im Rahmen der Pensionszusage raten wir ab. Wer Versicherungen möchte, wählt besser die Unterstützungskasse. Das ist aus betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten deutlich sinnvoller.
  • Zur Vermeidung von Unternehmensnachfolgeproblemen wird als Primärleistung ein Einmalkapital vereinbart, um im Bedarfsfall die Versorgungsverpflichtung vom Unternehmen trennen zu können.
  • Optional kann das Einmalkapital zur Steueroptimierung in Raten ausgezahlt werden.
  • Eine Rentenzahlung kann ebenfalls optional vereinbart werden.

Worauf kommt es bei der Wahl des bAV-Konzepts an?

Vor der Entscheidung für einen Versorgungsweg sollten drei Fragen geklärt werden.

Versorgungsziel

Welche Leistungen sollen für den Geschäftsführer und gegebenenfalls seine Hinterbliebenen vorgesehen sein?

Finanzierung

Wie soll die Versorgung finanziert werden und welche Verpflichtungen entstehen für die GmbH?

Unternehmensplanung

Was ist bei einem späteren Unternehmensverkauf, einer Nachfolge oder beim Ausscheiden des Geschäftsführers zu beachten?

Rechtliche Fragen zu Ihrer GGF-Versorgung?

Ob neue Zusage oder bestehendes Versorgungskonzept: Sprechen Sie mit uns über Ihr Anliegen und die Möglichkeiten einer rechtlichen Prüfung.

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