aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ab dem Kalenderjahr 2014; Amtlich vorgeschriebenes Vordruckmuster nach § 22 Nummer 5 Satz 7 EStG
IV C 3 – S 2257-b/07/10002
(Veröffentlicht am 14.08.2014)
Mit dem BMF-Schreiben vom 14. August 2014 wird ein neues Vordruckmuster für die Mitteilung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 EStG bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist erstmals zur Bescheinigung von Leistungen des Kalenderjahres 2014 zu verwenden.