Betriebliche Altersversorgung; Übertragung von Versorgungsverpflichtungen und Versorgungsanwartschaften auf Pensionsfonds, Anwendung der Regelungen in § 4d Abs. 3 EStG und § 4e Abs. 3 EStG in Verbindung mit § 3 Nummer 66 EStG
IV C 6 – S 2144/07/10003
(Veröffentlicht am 10.07.2015)
Mit diesem BMF-Schreiben werden die Regelungen für die Übertragung von Versorgungsverpflichtungen und Versorgungsanwartschaften auf Pensionsfonds spezifiziert.