Eine betriebliche Altersversorgungsregelung, die den Ausschluss von Hinterbliebenenleistungen vorsieht, wenn die Ehe erst nach dem Eintritt in den Ruhestand geschlossen wurde, ist zulässig.
BAG: Ausschluss von Hinterbliebenenleistungen
15.10.2013 | Arbeitsrecht