Eine betriebliche Altersversorgungsregelung, die den Ausschluss von Hinterbliebenenleistungen vorsieht, wenn die Ehe erst nach dem Eintritt in den Ruhestand geschlossen wurde, ist zulässig.
Eine betriebliche Altersversorgungsregelung, die den Ausschluss von Hinterbliebenenleistungen vorsieht, wenn die Ehe erst nach dem Eintritt in den Ruhestand geschlossen wurde, ist zulässig.