Rechtsberatung für Gesellschafter-Geschäftsführer

bAV-Risiken für Gesellschafter-Geschäftsführer

Fehler bei Versorgungszusagen können teuer werden – etwa durch verdeckte Gewinnausschüttungen, steuerlich nicht anerkannte Pensionszusagen oder unzureichende Absicherung. Anhand konkreter Praxisfälle zeigen wir, welche Risiken Gesellschafter-Geschäftsführer und ihre GmbH im Blick behalten sollten.

Unverbindliches Risikogespräch vereinbaren

15 Minuten · online oder telefonisch

Goldene Königsfigur auf einem Schachbrett, umgeben von schützenden Händen.

Aus der Kanzleipraxis

Praxisfälle: Risiken bei der betrieblichen Altersversorgung

Probleme mit einer betrieblichen Altersversorgung zeigen sich mitunter erst Jahre nach ihrer Einrichtung – etwa bei einer Betriebsprüfung, einem Unternehmensverkauf, im Todesfall oder wenn Versorgungsleistungen fällig werden.

Die folgenden sieben Fälle aus der Praxis zeigen, welche finanziellen und rechtlichen Folgen fehlerhafte Vereinbarungen, unklare Ansprüche oder Lücken bei der Absicherung für Geschäftsführer, ihre Familien und Unternehmen haben können.

Unterstützungskasse

Verdeckte Gewinnausschüttung aufgrund fehlerhafter Unterstützungskasse

Nach dem Ableben seiner Mutter wurde Hans B. zum Alleingesellschafter und Geschäftsführer des familiären Unternehmens ernannt. Auf Empfehlung eines Finanzdienstleisters wurde Hans B.’s sozialversicherungsrechtlicher Status überprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung war, dass er fortan keine Beiträge mehr zur gesetzlichen Rentenversicherung abführen müsse.

An Stelle dieser Beiträge wurden betriebliche Altersvorsorgevereinbarungen mittels einer Unterstützungskasse für Hans B. eingerichtet. Diese sollten seine zukünftige Altersversorgung sichern.

Einige Jahre später bemerkte das Finanzamt während einer Betriebsprüfung, dass bei der Einrichtung der Unterstützungskassenvereinbarung Formfehler begangen wurden. Infolgedessen wurden sämtliche während des Prüfungszeitraums geleisteten Beiträge als verdeckte Gewinnausschüttung betrachtet. Die Summe von 40.000 Euro an Steuernachzahlungen wurde sowohl Hans B. als auch seinem Unternehmen auferlegt.

Hans B. hatte hierbei auf das Fachwissen seiner Berater vertraut. Als der Fehler entdeckt wurde, wollte jedoch keiner der Berater die Verantwortung übernehmen. Hans B. stand somit allein vor dieser Herausforderung.

Die maßgeschneiderte Altersvorsorge für Geschäftsführer – Gemeinsam für Ihre sichere Zukunft. Erfahren Sie mehr darüber.

Unternehmensverkauf

Verlust der Betriebsrente durch Ausscheiden und Verkauf des Unternehmens vor Renteneintritt

Silke S. hatte ihr Unternehmen im Alter von 60 Jahren verkauft und war gleichzeitig als Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ausgeschieden. Fünf Jahre später verlangte sie von ihrem ehemaligen Unternehmen die Zahlung ihrer zum 65. Lebensjahr zugesagten Betriebsrente, welche ihr allerdings verwehrt wurde.

Zu Recht: Da ihre Pensionszusage keine Klausel zur Aufrechterhaltung von Ansprüchen bei vorzeitigem Ausscheiden enthielt, hatte Silke S. ihre Altersvorsorge beim Verlassen des eigenen Unternehmens verwirkt.

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern, die in ihrem Unternehmen eine beherrschende Rolle ausüben, legt das Finanzamt besonders strenge Maßstäbe an. So kann einem Firmeninhaber als Arbeitgeber und –nehmer in Personalunion schnell unterstellt werden, dass er sich selbst einen Vorteil gewährt, den er dritten Fremden nicht zugestanden hätte. Dieser Umstand kam bei Silke S. erschwerend hinzu:

Aufgrund ihres arbeitsrechtlich beherrschenden Status durfte sie sich nicht auf das Betriebsrentenrecht berufen.

Steuerliche Anerkennung

Betriebliche Altersversorgung als verdeckte Gewinnausschüttung klassifiziert

Bereits kurz nach Gründung ihrer Ein-Frau-GmbH machte sich Beate A. Gedanken über die Finanzierung ihrer Altersvorsorge und ließ sich dazu eine Pensionszusage einrichten. Das böse Erwachen kam einige Jahre später in Gestalt einer Betriebsprüfung. Als verdeckte Gewinnausschüttung klassifiziert, wurde Beate A. ihre Betriebsrente steuerlich aberkannt.

Eine Pensionszusage lohnt sich vor allem deshalb, weil das Finanzamt ihre Kosten als Betriebsausgaben anerkennt. Die formellen Bedingungen hierfür unterliegen jedoch permanenten Änderungen. So muss bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern zum Beispiel eine Probezeit beachtet werden, was bei Beate A. nicht der Fall war.

Hinterbliebenenversorgung

Hinterbliebene standen ohne Hinterbliebenenversorgung da

Gesellschafter-Geschäftsführer Jürgen M. verstarb mit nur 44 Jahren und hinterließ seine Ehefrau und die einjährige Tochter. Selbstverständlich hatte Jürgen M. für diesen Fall Vorsorge getroffen:

Die Pensionszusage beinhaltete eine Monatsrente in Höhe von 1.800 Euro für seine Familie. Von dem Geld sahen seine Hinterbliebenen jedoch nichts. Der Grund: Nur die inzwischen wiederverheiratete Ex-Frau von Jürgen M. stand als Versorgungsberechtigte im Vertrag und hatte damit Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung.

Zum Zeitpunkt seiner Niederschrift spiegelte der Text ihrer Pensionszusage den vermuteten Verlauf Ihres zukünftigen Berufs- und Privatlebens nach bestem Wissen wieder. Inzwischen werden sich jedoch viele persönliche und äußere Rahmenbedingungen geändert haben, auf die in der Gestaltung der Betriebsrente Rücksicht genommen werden muss: Heirat oder Scheidung, Geburt von Kindern, Änderungen von Gesetzen oder Bilanzierungsvorschriften, Entwicklungen an den Kapitalmärkten.

Insolvenz und Versorgung

In der Insolvenz ging auch noch die bAV verloren

Nur noch ein Jahr bis zum Ruhestand – doch dann kam die Insolvenz. Aufgrund eines nicht von der Betriebshaftpflichtversicherung übernommenen Schadens rutschte die Firma des 64 Jährigen Gesellschafter-Geschäftsführer Bernd S. über Nacht in die Zahlungsunfähigkeit.

Der Insolvenzverwalter waltete seines Amtes: Zwar waren die als Grundlage der Betriebsrente dienenden Versicherungen verpfändet worden, jedoch hatte die Gesellschafterversammlung der Verpfändung nicht schriftlich zugestimmt. Aufgrund dieses simplen Formfehlers waren nicht nur das Unternehmen, sondern auch die Altersvorsorge von Bernd S. unwiederbringlich verloren.

Todesfall und Pensionsrückstellung

Beinahe Insolvenz des Unternehmens nach Wegfall der Pensionsverpflichtung

Sie hatten sich beide sehr auf den gemeinsamen Lebensabend gefreut, doch dann verunglückten der ehemalige Gesellschafter-Geschäftsführer Gerd H. und seine Ehefrau kurz nach Eintritt in den Ruhestand tödlich. Ihre Kinder, die das Unternehmen übernommen hatten, mussten nicht nur die Trauer bewältigen:

Das Finanzamt verlangte eine Steuerzahlung in Höhe von knapp 500.000 Euro, da die Pensionsverpflichtung aufgrund des Todes der Eltern weggefallen war. Diese ungeplante Belastung brachte das Familienunternehmen an den Rand der Insolvenz. Diese konnte nur durch die Aufnahme eines Kredites abgewendet werden.

Rückdeckungsversicherung

Liquiditätsbelastung wegen einer Berufsunfähigkeitsrente trotz vorhandener Versicherung

Bei einem Freizeitunfall passierte es: Der Fremd-Geschäftsführer Manfred H. wurde berufsunfähig, sodass die GmbH aus der erteilten Pensionszusage zur einer Berufsunfähigkeitsrente verpflichtet war. Die eigens hierfür abgeschlossene Rückdeckungsversicherung verweigerte jedoch die Zahlung, da sie ihre Bedingungen für eine Übernahme der Leistung nicht erfüllt sah.

Dem Unternehmen blieb nichts anderes übrig, als die monatliche Rente in Höhe von 5.000 Euro selbst zu erbringen.

Unternehmen wiegen sich häufig in Sicherheit, weil sie zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen Versicherung abgeschlossen haben. Gibt es jedoch zwischen dem Versorgungsvertrag und den Bedingungen der Versicherung Diskrepanzen, bleiben die Unternehmen im ungünstigsten Fall auf den Kosten sitzen.

Wenn eine bestehende Pensionszusage zum Problem wird

Je nach Ausgangslage können unterschiedliche Gestaltungswege in Betracht kommen. Auf unserer Schwerpunktseite zeigen wir, wann die Auslagerung einer Pensionszusage geprüft werden sollte und welche Möglichkeiten bestehen.

Möglichkeiten zur Auslagerung ansehen

Erfahrungen aus der Kanzleipraxis

Wie Geschäftsführer ihre Pensionszusagen ausgelagert haben

Die Praxisfälle zeigen, welche Risiken entstehen können. Drei Erfahrungsberichte geben Einblick in unterschiedliche Lösungen aus der Beratungspraxis der Kanzlei Kolodzik.

Rentner-GmbH

Rainer Stoll

Auslagerung der Pensionszusage aus einer Rentner-GmbH auf eine Unterstützungskasse.

Pensionsfonds

Rolf Peter

Absicherung der Altersversorgung durch einen Pensionsfonds beim Ausscheiden aus der GmbH.

Unterstützungskasse

Dr. Armand Dütz

Lösung für eine Pensionszusage mit bereits laufenden Rückdeckungsrenten.

Drei Erfahrungsberichte lesen →