Rente

Nun ist es Gesetz: Rückwirkend zum 1. Januar 2020 wurde die Erhöhung der Arbeitgeberförderung für die Geringverdiener-Rente in Kraft gesetzt (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 18.08.2020).

 

Unser Fazit vorweg:

Diese neue zusätzliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist eine sehr gute Sache, da sie den Arbeitnehmern zugutekommt, die von Altersarmut bedroht sind. Ob diese bAV zum gewünschten Erfolg führen wird, hängt jedoch maßgeblich davon ab, ob Arbeitgeber und potenzielle Berater bereit sind, die Verbreitung aktiv zu unterstützen.

Das quasi steuerrechtliche Verbot einer sofortigen Vergütung mittels Provisionen für Finanzdienstleister wird wohl leider dazu führen, dass die Geringverdiener-bAV keine große Verbreitung erfahren wird. Denn wer sonst hat eine Motivation, die Arbeitgeber aufzuklären beziehungsweise zu informieren.

Arbeitgeber haben trotz der staatlichen Förderung einen zusätzlichen Liquiditätsaufwand, wenn Sie diese betriebliche Altersversorgung ihren Arbeitnehmern zugutekommen lassen. Wer das nicht möchte, der wird diese bAV trotz Staatszuschüssen nicht einführen.

Gegebenenfalls widmen sich die Tarifvertragsparteien diesem Thema, dann kann dieser positive Gedanke durchaus noch zum Erfolg geführt werden.

 

Was es bisher gab

Mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zum 1. Januar 2018 wurde erstmals eine Förderung der betrieblichen Altersvorsorge für sogenannte Geringverdiener eingeführt. Unter Geringverdienern waren damals Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 2.250 € zu verstehen.

Für diesen Personenkreis wurde aufgrund des verhältnismäßig geringen Einkommens davon ausgegangen, dass dies Kandidaten für ein Leben in Altersarmut sind, da nur geringe gesetzliche Rentenanwartschaften zu erwarten sind.

Um diesem Problem entgegenzuwirken, wurde die Geringverdiener-Rente mit Arbeitgeberförderung eingeführt.

Danach bekamen Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern im Jahr mindestens 240 € beziehungsweise maximal 480 € für eine betriebliche Altersversorgung zusätzlich zum Gehalt (nicht zu verwechseln mit einer Entgeltumwandlung) zahlten, 30% ihrer Zuwendung über die Lohnsteueranmeldung zurückerstattet. Bei der Zahlung des jährlichen Maximalbetrages von 480 € konnten Arbeitgeber folglich 144 € zurückerstattet bekommen.

 

Was jetzt neu ist

Unter den Begriff Geringverdiener fallen nun Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 2.575 €. Die Beträge, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern maximal jährlich zukommen lassen dürfen, wurde auf 960 € verdoppelt. Somit können Arbeitgeber bei Ausnutzung dieses Maximalbetrages mit einer steuerlichen Förderung beziehungsweise Rückerstattung von 288 € planen, die über die Lohnsteuervoranmeldung rückerstattet werden.

 

Zu erwartende Probleme trotz attraktiver Arbeitgeberförderung

Grundsätzlich setzt diese Förderung aus unserer Sicht an der richtigen Stelle an. Gefördert wird die betriebliche Altersversorgung für jene Arbeitnehmer, die einem Altersarmutsrisiko ausgesetzt sind.

Aber haben die Arbeitgeber überhaupt ein Interesse, eine solche arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung für diese Arbeitnehmergruppe einzuführen? Möglicherweise halten Sie die Arbeitsleistung dieser Arbeitnehmergruppe für ersetzbar und wollen deshalb keine zusätzlichen Lohnkosten in Kauf nehmen.

Über die Motivationsprobleme der Arbeitgeber hinaus stellt sich die Frage, wer die Arbeitgeber über diese Form der betrieblichen Altersversorgung informieren beziehungsweise beraten soll.

Die Steuerberater haben genug zu tun; diese werden sich diesem Thema voraussichtlich kaum annehmen. Bleiben die Finanzdienstleister, die ihr Einkommen meist aus Provisionseinnahmen bestreiten.

Doch da wartet der nächste Haken. Denn die steuerliche Förderung gibt es nur, wenn die zu Grunde liegenden Versicherungsverträge mit äußerst geringen Provisionen belastet werden. Das führt dazu, dass der Beratungs- und Einrichtungsaufwand der Finanzdienstleister daraus allein nicht bestritten werden kann. D. h., sie müssen sich die Beratung mit Honoraren vergüten lassen, was sie nicht gewöhnt sind. Folglich ist zu erwarten, dass die Finanzdienstleister lieber normale betriebliche Altersversorgung verkaufen werden, die Geringverdiener-Rente links liegen lassen und diese damit nicht die gewünschte Verbreitung erfahren wird.

Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren, so kontaktieren Sie uns telefonisch unter Telefon: +49 (0)7131 88716-60 oder per E-Mail: info@kanzlei-kolodzik.de