Rechtsberatung und Mediation in der bAV
Die Streitigkeiten in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) häufen sich (siehe Urteile zum Arbeitsrecht). Meist handelt es sich um Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmern und ihrem Arbeitgeber. Um Ansprüche Ihnen gegenüber abzuwehren oder zu reduzieren, steht die Kanzlei Kolodzik mit unabhängiger Rechtsberatung ein.
Wir als Kanzlei Kolodzik sind aufgrund besonderer Sachkunde gemäß § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) als Rentenberater auf dem Sachgebiet der betrieblichen Altersversorgung zugelassen und dürfen in diesem Bereich entsprechende außergerichtliche Rechtsberatung betreiben. Die Beschränkung auf dieses Rechtsgebiet hat uns dabei geholfen, unsere Energie auf dieses eine Thema zu konzentrieren und zu echten bAV-Spezialisten heranzuwachsen.
Als Rechtsberater dürfen wir übrigens keine Produkte verkaufen, da eine unabhängige Rechtsberatung nach herrschender Meinung mit den Interessen eines Produktverkäufers nicht vereinbar ist.
Obwohl sich unsere Rechtsberatungserlaubnis auf die außergerichtliche Interessenvertretung beschränkt, können Sie uns bei gerichtlichen Auseinandersetzungen als Sachverständigen mit der Darstellung des rechtlichen Sachverhaltes beauftragen. Wir unterstützen so Ihre nicht auf das Sachgebiet der betrieblichen Altersversorge spezialisierten Anwälte.
Bevor es jedoch überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt, versuchen wir im Vorfeld per Mediation die Vertragsparteien zu einer außergerichtlichen Einigung zu bewegen. Unsere bisher erzielten Erfolge bestätigen uns in dieser Vorgehensweise. Denn schließlich ist die außergerichtliche Einigung für beide Parteien normalerweise die preisgünstigste Lösung.
Vorsicht Falle: unerlaubte Rechtsberatung in der betrieblichen Altersversorgung
Außergerichtliche Rechtsberatung ist in Deutschland eine Tätigkeit, die nur mit Erlaubnis – wie wir sie haben – durchgeführt werden darf.
Besonders in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) setzen sich oft Versicherungsvermittler oder Finanzdienstleister über diese gesetzliche Vorschrift hinweg und betreiben unerlaubte Rechtsberatung. Warum das so ist und welche Rechtsberatung auch ohne ausdrückliche Rechtsberatungserlaubnis möglich ist, erfahren Sie im folgenden.
Unerlaubte Rechtsberatung aufgrund von Unwissenheit
Das ist jedoch ein Irrtum und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Denn die bAV ist vor allem ein Bestandteil des Arbeitsrechts, da in das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingegriffen wird. Darüber hinaus werden eine Vielzahl weiterer Rechtsgebiete wie bspw. das Steuer-, Sozialversicherungs- und Insolvenzrecht berührt (siehe weiterführendes Video).
Rechtsberatung ist als Nebenleistung zum Tätigkeitsbild erlaubt
Dieser Paragraph erlaubt Personen Rechtsdienstleistungen zu erbringen, soweit diese im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit stehen und soweit sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören.
Die Haupttätigkeit von Versicherungsvermittlern liegt in der Beratung von Kunden in Versicherungsfragen. Im Anschluss mündet diese Beratung in der Verschaffung eines Versicherungsschutzes. Die Vergütung des Versicherungsvermittlers erfolgt meistens durch Provisions- bzw. Courtagezahlung durch die Versicherungsschutz-bietende Versicherung.
Rechtsberatung von Versicherungsvermittlern bei versicherungsförmigen Durchführungswegen als Nebenleistung zulässig
Versicherungsförmig sind die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds. Berät ein Versicherungsvermittler hinsichtlich dieser drei Möglichkeiten, so vermittelt er ein Produkt und entspricht folglich seinem Berufsbild. Natürlich muss der Versicherungsvermittler seinen Kunden auch auf die rechtlichen Folgen eines solchen Abschlusses hinweisen, ansonsten könnte er diesen nicht korrekt beraten. D.h. die Rechtsberatung der Versicherungsvermittler bei einer bAV-Beratung zu den versicherungsförmigen Durchführungswegen ist eine Nebenleistung und deshalb durch § 5 RDG gedeckt.
Rechtsberatung von Versicherungsvermittlern bei Pensionzusage und Unterstützungskasse unzulässig
Mit diesen bAV-Möglichkeiten können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern betriebliche Altersversorgungsversprechen erteilen, ohne dass sie dafür irgendein Versicherungs- oder Kapitalanlageprodukt abschließen müssen. Unternehmen können bei dieser bAV die Renten bei Fälligkeit aus der dann vorhandenen Liquidität (z.B. vom Firmenbankkonto) zahlen. Da es hier zu keiner Versicherungsvermittlung kommt, hat eine solche bAV-Beratung nichts mit dem Berufsbild des Versicherungsvermittlers zu tun und die Rechtsberatung ist nicht über den § 5 RDG legitimiert.
Rechtsberatung trotz gleichzeitigem Produktabschluss unzulässig
Diese Produktberatung gehört dann selbstverständlich in den Beratungsbereich der Versicherungsvermittler. Jedoch ist diese anschließende Produktberatung nachvollziehbarerweise dann nicht mehr Haupttätigkeit sondern nur die Nebentätigkeit. Insoweit ist eine Rechtsberatung auch in diesem Fall nicht über den § 5 RDG legitimiert.
Diese Tatsache wird insbesondere bei der PensionszusageDie Pensionszusage (Synonym Direktzusage) ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.... More durch das Verhalten der Versicherungsgesellschaften manifestiert. Denn selbst diese mit ihren Rechtsabteilungen weisen die Kunden in ihrer Kommunikation regelmäßig daraufhin, dass sie keine Rechtsberatung durchführen. Deshalb wird man von Versicherungsgesellschaften nur Muster von PensionszusagenDie Pensionszusage (Synonym Direktzusage) ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.... More erhalten und keine rechtssicheren Dokumente. Wenn folglich die Versicherungen mit ihren angestellten Anwälten keine Kunden-Rechtsberatung durchführen dürfen, dann ist es den Versicherungsvermittlern erst recht nicht erlaubt.
Ausnahme: versicherungsrückgedeckte Unterstützungskasse gemäß § 4d (1) 1c EStG
Bei dieser UnterstützungskasseDie Unterstützungskasse ist die älteste Form der Absicherung von Arbeitnehmern. Eine Unterstützungskasse... More steht als Ziel am Ende ein Versicherungsabschluss. Aus unserer Sicht handelt es sich hierbei um die Hauptleistung, so dass Versicherungsvermittler über die rechtlichen Konsequenzen einer solchen betrieblichen Altersversorgung informieren dürfen sollten.
Die Verträge für die Versorgung werden normalerweise von der UnterstützungskasseDie Unterstützungskasse ist die älteste Form der Absicherung von Arbeitnehmern. Eine Unterstützungskasse... More zur Verfügung gestellt, die als Vertragspartner des betriebliche Altersvorsorge durchführenden Unternehmens fungiert. Somit ist grundsätzlich alles in Ordnung.
Zur Erstellung rechtlicher Dokumente benötigt es die Rechtsberatungsbefugnis
Zwar ist es gängige Praxis, dass Versicherungsvermittler von Versicherungen erstellte Mustervereinbarungen für die Beratung ihrer Kunden verwenden, im Streitigkeits- oder Schadensfall haben Kunden jedoch keinen Haftungsanspruch gegen den Vermittler oder die Versicherung. Auf den teilweise immens hohen Kosten bleiben die Unternehmen sitzen.
Sicherheit erhalten Unternehmen nur, indem sie zugelassene Rechtsberater wie uns, die Kanzlei Kolodzik, beauftragen. Wir haften nicht nur für falsche oder lückenhafte Dokumente, sondern auch wenn Dokumente fehlen.
Spezialisiertes Rechtsgebiet
Nach der Trennung von unserem Geschäftsführer gab es noch einige Dinge aufzuarbeiten, dazu gehörte die ihm erteilte PensionszusageDie Pensionszusage (Synonym Direktzusage) ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.... More. Allerdings waren uns der tatsächliche Wert der Versorgungsverpflichtung sowie unsere Handlungsalternativen nicht bekannt. Unser Anwalt konnte uns nur bedingt weiterhelfen. Dieser empfahl uns schließlich, die Kanzlei Kolodzik als Experten auf diesem spezialisierten Rechtsgebiet hinzuzuziehen.
Mit Hilfe der Kanzlei Kolodzik konnten wir den Wert der Pensionsverpflichtung einschätzen und schließlich ein für uns zufriedenstellendes Ergebnis mit unserem ehemaligen Geschäftsführer erzielen.
IHR ANSPRECHPARTNER
Herr Christian T. Kolodzik
Telefon: +49 (0)7131 88716-60
E-Mail: info@kanzlei-kolodzik.de
Kompetente Beratung
Der Geschäftsführer unseres Unternehmens wurde auf Empfehlung eines Finanzdienstleisters von der Sozialversicherungspflicht befreit. Alternativ zur gesetzlichen Altersvorsorge wurden mit Billigung des Steuerberaters ein Zeitwertkonto und eine betriebliche Altersvorsorge eingerichtet. In einer nachfolgenden Steuer-Betriebsprüfung wurden die alternativen Vorsorgen vollständig aberkannt. Finanzdienstleister und Steuerberater schoben sich gegenseitig die Verantwortung zu. Wir hatten uns auf diese ‚Berater‘ verlassen und standen nun alleine im Regen. Mit der Kanzlei Kolodzik hatten wir erstmals jemanden an unserer Seite, der unsere Interessen gegenüber der Betriebsprüfung vertrat. Somit konnte zumindest ein Teil der Steuernachzahlung abgewendet werden.
Expertenstatus
Im Rahmen einer Unternehmensveräußerung haben wir unsere Zeitwertkonten und PensionszusagenDie Pensionszusage (Synonym Direktzusage) ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.... More auf einen Pensionsfonds auslagern müssen. Mit Hilfe der professionellen Unterstützung der Kanzlei Kolodzik ist uns dieser komplexe Vorgang schließlich gelungen. Der Expertenstatus der Kanzlei Kolodzik wurde durch unseren Wirtschaftsprüfer und auch von dem Wirtschaftsprüfer der Käuferseite unterstrichen.
Verständlicher Transfer komplexer Sachverhalte
Was aber auch wichtig ist und was Ihnen hervorragend gelingt: Sie verstehen es, anderen, die nichts damit zu tun haben, den komplexen Sachverhalt verständlich zu machen!