Sanierung von Pensionszusagen

bAV-Beratung

Sanierung von Pensionszusagen

Ziel der Sanierungsberatung ist es, aus einer unkalkulierbaren Verpflichtung einen rechtlich sauberen, kalkulierbaren betrieblichen Altersversorgebaustein zu machen.

Viele Unternehmen möchten heute ihre ehemals eingerichteten Pensionszusagen am Liebsten ungeschehen machen. Denn die einst steuersparenden und attraktiven betrieblichen Altersvorsorgemodelle sind aufgrund sinkender Zinsen und steigender Lebenserwartung zu echten Bilanzbomben geworden. Eine bilanzielle Überschuldung droht!

Darüber hinaus übernehmen Unternehmensnachfolger Pensionszusagen ungern, um dem versteckten Risiko des unbekannten Finanzbedarfes zur Erfüllung der Versorgungsverpflichtung auszuweichen. Die Unternehmensnachfolge droht zu scheitern!

Die Standardlösung der Finanzwirtschaft, nämlich die Auslagerung von Pensionszusagen, z.B. auf einen Pensionsfonds ist für die meisten Unternehmen unerschwinglich und darüber hinaus in den wenigsten Fällen sinnvoll.

Unsere Sanierungsberatung bringt Ihnen:

  • Gründliche Analyse des Versorgungsversprechens und aller zugehörigen Dokumente.
  • Bewertung der offensichtlichen Probleme und Aufdeckung unbekannter Gefahren (Beispiele, welche rechtlichen Probleme es noch geben kann).
  • Besprechung der Handlungsalternativen unter Berücksichtigung der Interessen des Unternehmens, der Versorgungsberechtigten und ggf. des Unternehmensnachfolgers.
  • Umsetzung der ausgewählten Handlungsalternative mit Erstellung aller notwendigen Dokumente.
  • Ggf. Abstimmung mit dem Steuerberater des Unternehmens und/oder dem Betriebsstättenfinanzamt.
  • Ggf. Interessenvertretung gegenüber etwaig beauftragter Finanzdienstleister.
  • Vollständige Begleitung bis zur Umsetzung.

Mögliche Ergebnisse am Ende des Sanierungsprozesses:

  • Die Pensionszusagen sind im Unternehmen verblieben.
    • Das auf dem Langlebigkeitsrisiko basierende Finanzierungsrisiko ist eliminiert.
    • Die Kosten der Versorgung sind genau bestimmbar und erheblich reduziert.
    • Der Unternehmensnachfolger hat mit den Pensionszusagen kein Problem mehr.
  • Die Pensionszusagen wurden auf einen Pensionsfonds ausgelagert und ggf. auch noch auf eine Unterstützungskasse.
  • Das Unternehmen wird im Rahmen eines Asset Deals übertragen, so dass der Nachfolger die Zusage nicht mit übernehmen muss.
  • Sie verzichten bewusst auf einen Teil Ihrer Versorgung, da wir festgestellt haben, dass Sie mit den steuerlichen Konsequenzen leben können.
  • Rechtlich befinden sich Ihre Pensionszusagen auf dem aktuellsten Stand, böse Überraschungen sind nicht mehr zu befürchten.
Eliminierung arbeitsrechtlicher Risiken & Vereinheitlichung bAV

Mit Hilfe der Kanzlei Kolodzik wurden arbeitsrechtliche Risiken eliminiert, die bAV vereinheitlicht, so dass der Klinikverbund somit zunehmend den allgemeinen eigenen hohen Qualitätsanforderungen in diesem Bereich gerecht werden kann.

R. Ott

Geschäftsbereichsleiter Personal, Klinikverbund Südwest

Rundum geschützt

Ursprünglich sind wir davon ausgegangen, dass unsere Pensionszusagen alle in Ordnung sind und eine Begutachtung nicht notwendig ist. Überrascht mussten wir feststellen, dass es neben der Finanzierung einer Pensionszusage rechtliche Problemfelder gibt, die erheblich größere Konsequenzen nach sich ziehen können. So war unsere Altersversorgung z. B. nicht gegen Insolvenz geschützt. Mit Hilfe der Kanzlei Kolodzik haben wir unsere Risiken nun im Griff.

B. Schneider

Geschäftsführer, E.C.E. Brandschutz GmbH

Expertenstatus

Im Rahmen einer Unternehmensveräußerung haben wir unsere Zeitwertkonten und Pensionszusagen auf einen Pensionsfonds auslagern müssen. Mit Hilfe der professionellen Unterstützung der Kanzlei Kolodzik ist uns dieser komplexe Vorgang schließlich gelungen. Der Expertenstatus der Kanzlei Kolodzik wurde durch unseren Wirtschaftsprüfer und auch von dem Wirtschaftsprüfer der Käuferseite unterstrichen.

C. Wirth

Geschäftsführer, TQM