Betriebliche Altersversorgung von Geschäftsführern

Die ohnehin schon komplizierten Regeln der betrieblichen Altersversorgung sind bei Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) noch komplexer. Im Gegensatz zur betrieblichen Altersversorgung von Angestellten in Form von Pensionszusagen, greifen bei Gesellschafter-Geschäftsführern nämlich grundsätzlich keine Sicherungsmechanismen.

Mit unserem kostenlosen Online-Tool können Geschäftsführer nun ganz leicht selbstständig Probleme in ihrer Pensionszusage identifizieren und nach Lösungen suchen.

Zu diesem Thema ist auch die folgende Presseinformation erschienen.

Betriebliche Altersversorgung von Geschäftsführern

Kostenloses Online-Tool ermöglicht Analyse von Pensionszusagen
 
Früherkennung ist wichtig – nicht nur in puncto Gesundheit, sondern auch wenn es um die finanzielle Absicherung des eigenen Ruhestands geht. Ein Thema, mit dem sich vor allem viele Geschäftsführer zu wenig und vor allem meist zu spät beschäftigen. Die Folge: In vielen Fällen lauern böse Überraschungen. Im Gegensatz zur betrieblichen Altersversorgung von Angestellten in Form von Pensionszusagen greifen bei Gesellschafter-Geschäftsführern nämlich grundsätzlich keine Sicherungsmechanismen. Mit einem neuen kostenlosen Online-Tool der Heilbronner Kanzlei Kolodzik, die sich auf das Rechtsgebiet der betrieblichen Altersversorgung (bAV) spezialisiert hat, können Geschäftsführer nun ganz leicht selbstständig Probleme in ihrer Pensionszusage identifizieren und nach Lösungen suchen.
 
„Wir empfehlen Gesellschafter-Geschäftsführern mit eigenen Pensionszusagen dringend, ihre Situation so früh wie möglich zu analysieren und anzugehen, denn wenn der Rentenbeginn oder eine Firmenübernahme kurz bevorsteht, ist das Kind bereits meist schon in den Brunnen gefallen. Änderungen und Ausfinanzierungen sind dann kaum noch möglich“, so Christian Kolodzik. Viele Geschäftsführer würden sich im Hinblick auf Steuervorteile und aufgrund der Aussicht auf eine gute Altersversorgung großzügige Pensionszusagen erteilen. Steht dann ein Firmenverkauf an, kann dies zum Bumerang werden und Verkaufsverhandlungen gefährden.
 
Indem Eckdaten wie das Betriebseintrittsdatum des Versorgungsberechtigten, das erstmalige Zusagedatum der Pensionszusage, das reguläre Renteneintrittsalter, die Höhe der monatlichen Altersrente und eine etwaige Hinterbliebenenversorgung abgefragt werden, ermöglicht das Online-Tool eine schnelle und aufschlussreiche Bewertung der Pensionszusage. „Sämtliche Bewertungen des Gutachtens basieren dabei auf aktuellen Gesetzes- und Kalkulationsgrundlagen und decken einen Großteil der am Markt vorhandenen Formen von Pensionszusagen ab. Die kostenfreie Analyse basiert auf den individuellen Angaben und ergibt ein transparentes Bild der Versorgungsverpflichtung sowie der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf das Unternehmen“, erläutert bAV-Experte und Rechtsberater Christian Kolodzik. Noch dazu sei es möglich, die tatsächliche Höhe der Verpflichtung in Euro zu ermitteln und die Pensionszusage aus der Perspektive eines potentiellen Nachfolgers bzw. Erwerbers zu betrachten.
 

Kleine Fehler mit großen Folgen

Das aus der Analyse resultierende Gutachten zeigt schließlich den notwendigen Handlungsbedarf aufgrund von Fehlern oder Defiziten auf. Dabei werden nicht nur Schwachstellen der Pensionszusage entlarvt, sondern gleichzeitig praxiserprobte, umsetzbare Lösungsansätze präsentiert. Existieren beispielsweise zu hohe und unkalkulierbare sowie nicht ausreichend finanzierte Versorgungsverpflichtungen für den Geschäftsführer, die ein Unternehmen quasi unverkäuflich machen, gibt es zwei Möglichkeiten, diese zu reduzieren.
 
Auch wenn Ansprüche, die bereits in der Vergangenheit erworben wurden, unantastbar sind, können Gesellschafter-Geschäftsführer ab einem bestimmten Zeitpunkt auf zukünftige Ansprüche verzichten. Ein zweiter Lösungsweg betrifft Gesellschaften mit negativer Handelsbilanz. In diesem Fall kann der versorgungsberechtigte Gesellschafter-Geschäftsführer auf Teile seiner Pension verzichten und damit die Verbindlichkeiten der Gesellschaft reduzieren. Verringert werden können diese jedoch nur, bis Schulden und Vermögen gleich groß sind und der Vermögenssaldo Null beträgt.
 
„In jedem Fall ist eine exakte Analyse als Basis zur Problemlösung unerlässlich“, betont Christian Kolodzik. „Nicht selten finden sich dann bei genauerer Prüfung noch weitere – meist leicht behebbare – Mängel. Das können schon kleine formale Fehler sein, wie zum Beispiel falsch eingetragene begünstigte Hinterbliebene, weil Daten nicht aktualisiert wurden. In der Praxis kann so ein Versäumnis jedoch weitreichende Folgen haben.“
 
Das kostenlose Online-Tool finden Geschäftsführer oder Steuerberater unter https://kanzlei-kolodzik.de/pensionszusagen-rechner/.
 
Zur Info: Bereits zum vierten Mal in Folge wurde die Kanzlei Kolodzik 2017 von »FOCUS« als eine der zehn »Besten Kanzleien für betriebliche Altersversorgung« ausgezeichnet und gehört laut Focus Spezial deutschlandweit zu den Top Kanzleien auf diesem Rechtsgebiet. Als registrierter Rentenberater in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zählt Christian Kolodzik mit seinem Team zu den wenigen spezialisierten Experten in Deutschland, wenn es um die Absicherung der rechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge von Unternehmern und Gesellschafter-Geschäftsführern geht.

Pressekontakt:
Fröhlich PR GmbH i. A. von Kanzlei Kolodzik
Alexanderstraße 14
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