Was kann bAV für Sie erreichen

Taugt betriebliche Altersversorgung zur Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität?

Unternehmer bekommen von Marktteilnehmern zu hören, dass betriebliche Altersversorgung (bAV) ein geeignetes Fachkräftesicherungsinstrument sei. Mit bAV könnten die dringend benötigten Fachkräfte besser gewonnen und gehalten werden. 

 
Was ist von dieser Aussage zu halten? 
 
Das Ergebnis vorweg:
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bAV tatsächlich die Arbeitgeberattraktivität erhöhen. 
 

Um was geht es beim Thema Arbeitgeberattraktivität beziehungsweise Fachkräftesicherung?

 
Wenn über Fachkräftesicherung und -gewinnung geredet wird, geht es vor allem um den Wettstreit zwischen Unternehmen, die jeweils für sich die besten Mitarbeiter gewinnen und halten wollen. 
 

„Um als Unternehmen in diesem Wettbewerb erfolgreich zu sein, muss ein Unternehmen sich so positionieren und präsentieren, dass es im Vergleich zu den Konkurrenten als attraktiverer Arbeitgeber wahrgenommen wird.“ 

 
Damit ein herausragendes Arbeitgeber-Angebot zum Fachkräftesicherungsinstrument wird, muss es durch geeignete Marketingmaßnahmen kommuniziert werden. Potenzielle und bestehende Arbeitnehmer müssen den Mehrwert der Arbeitgeberzusatzleistung vor allem im Vergleich zu anderen Unternehmen nachvollziehen können. 
 

„Ein herausragendes Arbeitgeber-Angebot, welches mangels unzureichender oder falscher Kommunikation von den Arbeitnehmern nicht verstanden wird, ist Zeit- und Geldverschwendung.“ 

 

Ist betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer überhaupt interessant?!

Damit betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer interessant sein kann, müssen folgende Grundannahmen des Arbeitnehmers gegeben sein: 

  • Der Arbeitnehmer rechnet damit, sein Renteneintrittsalter zu erleben und eine relevante Zeit als Rentner zu verbringen. 
  • Während seiner Zeit als Rentner will er keiner Beschäftigung nachgehen, mit der er seinen Lebensunterhalt bestreiten muss. 
  • Andere Quellen (wie zum Beispiel die gesetzliche Rente und Vermögen wie Aktien und Immobilien) sind nicht in ausreichendem Maße vorhanden (und das ist dem Arbeitnehmer bewusst!), um für ein gutes Auskommen im Alter zu sorgen. 
  • Für den Aufbau der Altersversorgung aus eigenen Mitteln stehen dem Arbeitnehmer über den aktuellen Liquiditätsbedarf entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sollten die Arbeitnehmer ein Grundinteresse an einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge haben. 
 
Der rationelle Arbeitnehmer wird sich nach dem Erkennen seiner Versorgungslücke Gedanken machen, wie er seine Lücke am effizientesten schließen kann. Getreu dem Motto: „Wenig investieren, viel herausbekommen…“.
 

In der betrieblichen Altersversorgung sieht die Effizienzrechnung

folgendermaßen aus:

 
 
Betriebliche Altersversorgung mittels Entgeltumwandlung 
 
Seit dem 01.01.2018 erhalten Arbeitnehmer von Ihren Arbeitgebern zu ihrer Entgeltumwandlung einen Zuschuss von bis zu 15%.  Seit dem 01.01.2020 sind Betriebsrenten teilweise (2020: 159 Euro mtl.) von gesetzlichen Sozialversicherungsabgaben befreit (für weitere Informationen klicken Sie hier).
 
Unter zusätzlicher Berücksichtigung der geringeren Steuerbelastung im Rentenalter erzielt der künftige Betriebsrentner ein positives Ergebnis, selbst wenn die der Betriebsrente zugrunde liegende Kapitalanlage ein NULL-Ergebnis beziehungsweise eine leichte Negativ-Rendite erwirtschaftet hat.    

„Zumindest in dem hier genannten Bereich ist eine Betriebsrente alternativlos.“  

Eine vergleichbare Privatrente würde mangels staatlicher Förderung ein deutlich geringeres Ergebnis erzielen.

 
 
Betriebliche Altersversorgung ohne eigene Beteiligung des Arbeitnehmers 
 
Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine ausschließlich von diesem finanzierte bAV (ohne Eigenbeteiligung des Arbeitnehmers), dann ist die Rendite dieser bAV unendlich. Denn das ist das Ergebnis, wenn man etwas bekommt, ohne selbst etwas investiert zu haben. 
 
Gleiches gilt für jeden freiwilligen Euro des Arbeitgebers, den er über seine gesetzliche bAV-Pflicht zur Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers beiträgt. 

Was kann das betriebliche Altersversorgungs-Angebot eines Unternehmens

beinhalten?

 
Pflicht des Arbeitgebers zum Angebot einer bAV 
 
Bereits seit 2002 sind Arbeitgeber in Deutschland in der Pflicht, ihren Arbeitnehmern eine bAV anzubieten, mit denen diese mit eigenem Bruttogehalt für ihr Alter vorsorgen können.  
 
Seit 2018 müssen Arbeitgeber, soweit sie durch die bAV-Entgeltumwandlung ihrer Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge sparen, den bAV-Vertrag des Arbeitnehmers mit bis zu 15% bezuschussen (für weitere Informationen klicken Sie hier). 
 
Ein informierter Arbeitnehmer wird ein solches Arbeitgeberangebot nicht zu schätzen wissen. Denn bei jedem anderen Arbeitgeber würde er aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung dieselbe bAV erhalten können. 

„Gegenüber schlecht informierten Arbeitnehmern könnte ein cleverer Arbeitgeber seine gesetzliche Pflicht zur bAV möglicherweise als attraktive Arbeitgeber-Zusatzleistung verkaufen…“ 

 
 
Betriebliche Altersversorgung über das gesetzliche Mindestmaß hinaus 
 
Wie oben beschrieben stellt eine bedingungslose betriebliche Altersversorgung des Arbeitgebers – über die gesetzliche Pflicht hinaus – für den Arbeitnehmer eine Altersvorsorge mit unendlicher Rendite dar. Im Prinzip handelt es sich um eine in das Rentenalter verschobene Vergütung des Arbeitnehmers. 
 
Deshalb sollte jeder Arbeitnehmer froh über die freiwillige zusätzliche Altersvorsorge seines Arbeitgebers sein. Aus diversen Gründen ist dem häufig leider nicht so. Viele Arbeitnehmer verstehen nicht, was ihnen angeboten wird oder sie misstrauen ihrem Arbeitgeber und befürchten eine unbekannte Gegenleistung, die sie noch erbringen müssen.  

„Der häufigste Grund für die Nichtinanspruchnahme von zusätzlichen Arbeitgeberleistungen besteht jedoch in der Unkenntnis des Arbeitgeberangebotes.“ 

 
 
Der Arbeitgeber spricht nicht oder viel zu wenig über sein bAV-Angebot. 

Exkurs:
So haben wir zum Beispiel ein Unternehmen kennengelernt, welches seinen Arbeitnehmern vorbehaltlos monatlich 40 Euro für Vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlen wollte. Allerdings hatten bisher weniger als 10% der Belegschaft dieses Angebot angenommen. Auf unsere Nachfrage konnte die Geschäftsleitung sich die Zurückhaltung ihrer Arbeitnehmer nicht erklären. Eine von uns daraufhin unter den Arbeitnehmern durchgeführte Umfrage förderte zutage, dass fast alle Arbeitnehmer nichts von dem Angebot des Arbeitgebers wussten. 
 
 
Nach dieser Umfrage schnellte die Inanspruchnahme des VL-Angebotes in die Höhe. Ein paar Wenige gab es daraufhin noch immer, die das Arbeitgeberangebot ausschlugen. 
 
 

 
Auf die Verpackung kommt es an 
 
Die vorstehenden Ausführungen haben deutlich gemacht, dass für ein vom bestehenden und potenziellen Mitarbeiter akzeptiertes bAV-Angebot ein intensives und verständliches Marketing (beziehungsweise eine Kommunikation) erforderlich ist. 

„Aber eine schöne Verpackung kann das Interesse an dem bAV-Angebot des Arbeitgebers befeuern. „ 

 
 
Beispiele für Verpackungen finden Sie auf der von uns mit betriebener Website moderne-betriebliche-altersvorsorge.de. 
 
Wir Menschen sind Gewohnheitstiere. Das heißt, wenn wir uns für etwas begeistern und es anschließend bekommen haben, flaut die Freude schnell ab, weil wir uns an das Neue gewöhnt haben.  
 
Genauso verhält es sich mit einem attraktiven bAV-Arbeitgeberangebot. Hat der Arbeitnehmer es erst einmal, wird schnell eine weitere Arbeitgeberzuwendung erwartet.  

! Gestalten Sie Ihre betriebliche Altersversorgung deshalb so, dass Ihr Arbeitnehmer sie in regelmäßigen Abständen erneut zu schätzen weiß.“ 

 
 
Wie eine solche betriebliche Altersversorgung aussehen kann, verraten wir Ihnen gerne. Sprechen Sie uns an!

Fazit

Für Arbeitnehmer kann die betriebliche Altersversorgung eine wichtige Zusatzleistung des Arbeitgebers sein und damit einen Beitrag zur Arbeitgeberattraktivität und damit zur Fachkräftesicherung leisten.

Allerdings wird die bAV nur in Ausnahmefällen der ausschlaggebende Grund für die Wahl des Arbeitgebers sein. Dem Arbeitnehmer sind zunächst die aktuelle Vergütung, die Karrierechancen, die Art der Unternehmensführung und viele weitere Kriterien wichtiger.  

Wenn ein Arbeitnehmer sich zwischen weitestgehend ähnlichen Arbeitsplatzangeboten entscheiden muss, kann das attraktivere bAV-Angebot das Zünglein an der Waage sein. 

Ohne die richtige Kommunikation (den „Verkauf“) eines herausragenden bAV-Angebotes wird es die Entscheidung des Arbeitnehmers allerdings erst gar nicht beeinflussen können. 

Wer seinen Arbeitnehmern nur die gesetzliche Pflicht anbietet, wird bei seinen informierten Arbeitnehmern nur ein müdes Lächeln hervorrufen. Gegenüber uninformierten Arbeitnehmern kann die lästige Pflicht zur bAV mit progressivem Marketing sogar als attraktive Arbeitgeber-Zusatzleistung verkauft werden.  

Christian T. Kolodzik

Kanzlei Kolodzik