Betriebsrentenstaerkungsgesetz
Die aktuelle Corona-Krise macht auch vor der betrieblichen Altersversorgung und der gesetzlichen Rente nicht halt: 
 

Unternehmensinsolvenzen werden durch die Krise zunehmen 

In Analogie zur Finanzkrise 2008 werden durch die Corona-Krise vermutlich einige Unternehmen Insolvenz anmelden müssen. Bei manchen Unternehmen war das Geschäftsfeld schon vor der Krise fraglich, durch die Krise treten die Probleme nun massiv zu Tage. Zu einem solchen Unternehmen gehört wohl auch die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH. Über dieses Unternehmen berichtete die Bildzeitung am 8. Mai 2020 öffentlichkeitswirksam, dass das Unternehmen seine Betriebsrenten nicht mehr zahlt.  
 

Renten der Betriebsrentner sind sicher 

Auch wenn die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH den Rentnern aktuell keine Renten zahlt, müssen sich die Versorgungsberechtigten wenig Sorgen machen. Denn im Falle der Insolvenz des Unternehmens steht der PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN (PSVaG) für die Erfüllung der Renten ein (siehe weiterführender Artikel). 
 
Der PSVaG finanziert die Renten von insolventen Unternehmen durch Insolvenzsicherungsbeiträge, die er von jenen Unternehmen erhebt, die ihren Mitarbeitern eine insolvenzsicherungspflichtige betriebliche Altersvorsorge (insolvenzsicherungspflichtig ist die Pensionszusage, der Pensionsfonds, die Unterstützungskasse und teilweise die Direktversicherung) eingerichtet haben. Umso mehr Unternehmen insolvent werden, umso mehr Betriebsrentner muss der PSV finanzieren und umso höher fallen die Insolvenzsicherungsbeiträge der Unternehmen aus. 
 
 

Insolvenzsicherungsbeiträge der Unternehmen werden sich vervielfachen 

Der Beitragssatz des PSV stieg – hauptsächlich durch die Finanzkrise im Jahr 2008 verursacht – von 1,8%im Jahr 2008 auf 14,2%o im Jahr 2009. Der Insolvenzsicherungsbeitrag stieg also fast um das Achtfache.
 
Wenn die heutige Corona-Krise mit ihren wirtschaftlichen Folgen die Finanzkrise von 2008 – wie befürchtet – deutlich übersteigt, müssen die Unternehmen mit deutlich höheren Insolvenzsicherungsbeiträgen rechnen. 
 
Kurzfristig können die Unternehmen nichts dagegen tun. Die künftige höhere Belastung kann lediglich in der Finanzplanung berücksichtigt werden.  
 

Unternehmen, die die Risiken ihrer betrieblichen Altersversorgungsversprechen
mittel- bis langfristig im Griff haben wollen, sollten Ihre Versorgungskonzepte überdenken.

Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne!

 

Auch die gesetzliche Rente ist von der Corona-Krise betroffen 

Durch Kurzarbeit und zunehmende Arbeitslosigkeit in der Corona-Krise brechen der gesetzlichen Rentenversicherung benötigte Einnahmen zur Finanzierung der Rentner weg. Da die Renten nicht gekürzt werden dürfen und die Beitragssätze gedeckelt werden sollen, wird der Bund mit mehreren Milliarden €uro die Finanzierungslücke füllen müssen. Mehr zu den künftigen Herausforderungen der gesetzlichen Rente lesen Sie hier auf n-tv.de.